Frage an Annalena Baerbock von Jacqueline M. bezüglich Soziale Sicherung
Warum werden Renten, hier gerade private Vorsorge, die im Arbeitszeitraum nicht steuerlich absetzbar/berücksichtigungsfähig war, nunmehr aber bei Rentenbezug der Steuer im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu Nachforderungen führt. Was soll das? Soll keiner mehr privat Vorsorge leisten in diesen Zeiten? Was tun sie für die Entlastung von arbeitenden Familien auch hinsichtlich Steuern und Vorsorge?
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Uns ist wichtig, dass alle Menschen im Alter ein gutes und selbstbestimmtes Leben führen können. Dazu muss sichergestellt sein, dass sich die Rentenbeiträge im Alter auch auszahlen und keine Armut droht.
Bei der Frage, ob die Rente und die privaten Vorsorgeleistungen ausreichend sind, spielt natürlich auch die Frage nach der Besteuerung eine entscheidende Rolle. Im Jahr 2005 wurde die Besteuerung der Alterseinkünfte grundlegend neu geregelt. Seither wurde mit einer langen Übergangsfrist geregelt, dass die Beiträge für die Altersvorsorge in der Ansparphase, also der Zeit der aktiven Beschäftigung, von der Steuer abgezogen werden können. Im Gegenzug jedoch sind die erhaltenen Rentenzahlungen dann im Alter entsprechend zu versteuern . Da die Einkünfte im Alter regelmäßig geringer sind als in der Zeit der aktiven Beschäftigung, ist diese Form der Besteuerung unter dem Strich deutlich günstiger - denn aufgrund des progressiven Steuertarifs zahlt einen höheren Steuersatz, wer ein höheres Einkommen hat.
Die von Ihnen angesprochene Doppelbesteuerung ist jedoch zwingend zu vermeiden. Alterseinkünfte aus Beiträgen, die steuerlich nicht abgezogen werden konnten, dürfen dann bei Bezug der Rente nicht erneut versteuert werden. In einem aktuelle Urteil hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass zur Zeit eine solche Doppelbesteuerung nicht vorliegt, wies aber darauf hin, dass sie zukünftig eintreten könnte. Es gilt jetzt, die Urteile genau zu prüfen und da wo nötig, Korrekturen vorzunehmen. Klar ist, dass Doppelbesteuerungen von Rentner*innen, die bereits aus versteuertem Einkommen vorgesorgt haben, auch künftig vermieden werden müssen.
Neben der gestezlichen Rentenversicherung bleibt jedoch die priavte Vorsorge sehr wichtig. Auch hier gibt es verschiedene Formen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, wie bspw. die Riester-Rente. Bei der Riester-Rente wird eine Zulage für die Vorsorgenden und ihre Kinder geleistet. Anstelle dessen kann ein Abzug der Beiträge von der Einkommensteuer erfolgen, wenn dies günstiger ist als die Zulagen. Insofern ist hier auch für eine steuerliche Entlastung gesorgt. Allerdings ist die Riester-Rente dennoch ein Fehlschlag. Die Riester-Produkte sind intransparent, teuer und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf. Wir wollen sie durch einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds ersetzen (und Riester darin überführen), den wir für die betriebliche wie auch die private Vorsorge öffnen. Er gewährleistet attraktive Renditen, investiert langfristig und überwindet die Kurzfristorientierung der Märkte und stärkt somit auch die wichtige private Vorsorge.
Darüber hinaus wollen wir Menschen, die in unserem Land eine hohe Last tragen, wie insbesondere Familien und Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen gezielt entlasten und so für eine faire Verteilung der Steuerlast sorgen. Aus diesem Grunde wollen wir den Grundfreibetrag anheben und Familien mit der Einführung einer Kindergrundsicherung entlasten. Darüber hinaus wollen wir familienunterstützende Dienstleistungen, wie beispielsweise ergänzende Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen, fördern. Damit stellen wir sicher, dass sich Arbeit und Familie nicht gegenseitig ausschließt und auch, dass Familien ein höheres Nettoeinkommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock