Frage an Annalena Baerbock von Elisabeth V. bezüglich Politisches Leben, Parteien
Werte, sehr geehrte Frau Co-Chefin der Grünen, die Grünen haben schon 1983 als sie zum ersten Mal in den Bundestag einzogen für "organisatorische" Überraschungen - fast alle positive - im politischen Stil gesorgt ! Deswegen, mit Verlaub, meine kühne Doppel-Frage mit der Bitte keine Standard-Antwort hier zu erhalten: IST ES WIRKLICH POLITISCH UNABDINGBAR DASS ES NUR EINEN - UND NICHT ZWEI - SPITZENKANDIDATEN*INNEN EINER PARTEI GIBT FÜR DIE BEVORSTEHENDE BUNDESTAGSWAHL ? Zweiter Teil: wenn nein, kann dann also nur im Nachhinein wenn die Wahl am 26 September 2021 tatsächlich von den Grünen klar gewonnen wird, eben mit ZWEI Spitzenkandidaten*innen, die Kanzler*in-Frage in diesem späten Moment entschieden werden: je nachdem ob die Grünen mehrheitlich von Frauen (dann wären Sie die KanzlerIN), oder DOCH von Männer (dann eben Herr Habeck) gewählt worden sind, bitteschön ? Mit freundlichen Grüßen, E. V.
![Annalena Baerbock Portrait von Annalena Baerbock](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/AB_Portrait%20AW_0.jpg?itok=PYDMV785)
Sehr geehrte Frau Volk,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Kanzlerschaft auf zwei Personen aufzuteilen, ist in Deutschland nicht möglich. In Artikel 63 des Grundgesetzes heißt es ganz klar: "Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt."
Die beiden Bundesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen werden aber -wie die vergangenen Spitzenkandidat*innen auch - zusammen mit den über 100.000 Mitgliedern und grünen Sympathisant*innen einen engagierten und gemeinsamen Wahlkampf führen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock