Frage an Annalena Baerbock von Elisabeth V. bezüglich Politisches Leben, Parteien
Werte, sehr geehrte Frau Co-Chefin der Grünen, die Grünen haben schon 1983 als sie zum ersten Mal in den Bundestag einzogen für "organisatorische" Überraschungen - fast alle positive - im politischen Stil gesorgt ! Deswegen, mit Verlaub, meine kühne Doppel-Frage mit der Bitte keine Standard-Antwort hier zu erhalten: IST ES WIRKLICH POLITISCH UNABDINGBAR DASS ES NUR EINEN - UND NICHT ZWEI - SPITZENKANDIDATEN*INNEN EINER PARTEI GIBT FÜR DIE BEVORSTEHENDE BUNDESTAGSWAHL ? Zweiter Teil: wenn nein, kann dann also nur im Nachhinein wenn die Wahl am 26 September 2021 tatsächlich von den Grünen klar gewonnen wird, eben mit ZWEI Spitzenkandidaten*innen, die Kanzler*in-Frage in diesem späten Moment entschieden werden: je nachdem ob die Grünen mehrheitlich von Frauen (dann wären Sie die KanzlerIN), oder DOCH von Männer (dann eben Herr Habeck) gewählt worden sind, bitteschön ? Mit freundlichen Grüßen, E. V.
Sehr geehrte Frau Volk,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Kanzlerschaft auf zwei Personen aufzuteilen, ist in Deutschland nicht möglich. In Artikel 63 des Grundgesetzes heißt es ganz klar: "Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt."
Die beiden Bundesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen werden aber -wie die vergangenen Spitzenkandidat*innen auch - zusammen mit den über 100.000 Mitgliedern und grünen Sympathisant*innen einen engagierten und gemeinsamen Wahlkampf führen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock