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Annalena Baerbock
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Frage von Martin K. •

Frage an Annalena Baerbock von Martin K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Baerbock,

ich schätze Sie sehr und würde Sie mir als nächste Kanzlerin gut vorstellen können.

Neben Leipzig ist der Flughafen Köln in Deutschland noch der einzige ohne Nachflugverbot. Und das in einem Bundesland mit der höchsten Bevölkerunggsdichte. Ab 23 Uhr donnern im Minutentakt die Flugzeuge über zentausende Menschen, die nicht nur deren Schlaf sondern auch Gesundheit beraubt werden. Daran hat Corona und der dramatische Einbruch der Fluggastzahlen leider auch nichts geändert, da der größte Anteil in der Nacht Frachtflugverkehr ist.

Die Grünen haben bei der letzten Kommunalwahl in Köln kräftig zugelegt. Ich habe sie auch zum erstenmal gewählt. Dennoch frage ich mich und Sie, warum ein Flughafen Köln wegen Corona mit Millionenbeiträgen aus Steuergeldern von Bund, Länder und Stadt unterstützt wird und es nur bei einer Aufforderung bleibt, Schallschutzmaßnahmen - auch beim Nachtflug - einzuleiten anstatt es im umgekehrten Fall zu diktieren , erst Schallschutzmaßnahmen, z.B. Nachtflugverbot und dann Steuergelder.

Es bleibt zu befürchten, dass sich zu dem Thema für die „Ihre“ Bürger nichts ändern wird, außer zu bezahlen.

Freundliche Grüße
M. K.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Klemmer,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir Grüne fordern, dass die Gewährung von Coronahilfen für den Luftverkehr mit verpflichtenden Auflagen zum Klima- und Lärmschutz sowie zur Luftschadstoffreduzierung verbunden wird. Auf diese Weise läge in der Coronakrise auch eine Chance zur Veränderung. Diese Chance wurde allerdings von der Bundesregierung verspielt.

Dass am Flughafen Köln/Bonn in der Nacht ein umfangreicher Frachtflugverkehr stattfindet, finden wir falsch. Wir haben ein Konzept zum Lärmschutz für die Menschen in den Flughafenregionen erarbeitet, das in Form eines Antrags zum Tag gegen Lärm in den Bundestag eingebracht wird (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/272/1927211.pdf). Denn wir sind der Meinung, dass der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm durch das geltende Recht nur unzureichend gewährleistet wird. In unserem Antrag fordern wir u.a., dass in der gesamten Nacht von 22:00 bis 6:00 Uhr nicht geflogen werden darf. Wie Sie sicherlich wissen, ist es aber aus rechtlichen Gründen im Nachhinein immer schwierig, solche Einschränkungen durchzusetzen. Deshalb soll geprüft werden, ob sich weitergehende Nachtflugverbote auch an Bestandsflughäfen einführen lassen, an denen im Sinne des Vorsorgeprinzips die übermäßige Lärmbelastung aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht hingenommen werden kann. Wir wollen, dass der Bedarf für Flüge in der Nacht wirklich nur für Expressfracht anerkannt wird. Diese Flüge sollen an stadtfernen Flughäfen abgewickelt werden.

Speziell mit Blick auf die Ausweitung von Nachtflugverboten fordern wir auch, dass das Bundesumweltministerium künftig mitreden darf, wenn das Bundesverkehrsministerium Weisungen an die Luftfahrtbehörden der Länder erteilt. Der Bund hat nämlich bereits von seinem Weisungsrecht Gebrauch gemacht, um ein von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens beschlossenes Nachtflugverbot für Passagiermaschinen am Flughafen Köln/Bonn zu verhindern.

Aufgrund der Rechtslage ist es also schwierig, für wirklich spürbare Lärmminderungen an bestehenden Flughäfen zu sorgen. Unser Antrag zeigt aber etliche gangbare Wege auf.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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