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Annalena Baerbock
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Frage von Kim W. •

Frage an Annalena Baerbock von Kim W. bezüglich Innere Angelegenheiten

Das Ende Januar 2021 vom Bundestag beschlossene Registermodernisierungsgesetz (19/24226; 19/26247) sieht vor, die Steueridentifikationsnummer zu einer Bürgernummer auszubauen, auf deren Basis personenbezogene Bürgerdaten, welche gemäß Datenschutz-Grundverordnung besonders schützenswert sind, künftig zwischen bis zu 85 unterschiedlichen Behörden ausgetauscht werden sollen.
Vgl. http://epaper.das-parlament.de/2021/5_6/index.html#6, Seite 7, Überschrift: Register sollen moderner werden.
Ihre Partei hat als Oppositionspartei gegen den Antrag der Bundesregierung gestimmt. Laut oben zitiertem Artikel im epaper „Das Parlament“ hat sich Ihre Partei hierbei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezogen, nach welcher eine sektorübergreifende Personenkennziffer mit der Menschenwürde nicht vereinbar und somit verfassungswidrig sei.
Wie wird Ihre Partei, sollte sie an einer der nächsten Regierungen beteiligt sein, mit diesem Gesetz umgehen, gegen das Sie Ende Januar 2021 als Oppositionspartei gestimmt haben?
MfG,
Kim Winter

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Winter,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Unsere Kritik am Vorgehen der Bundesregierung haben wir sehr frühzeitig zum Ausdruck gebracht. Deutlich haben wir auf die verfassungsrechtlichen Probleme mit Hilfe Kleiner Anfrage aufmerksam gemacht, haben den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags mit einer Prüfung der Verfassungskonformität des Vorhabens beauftragt, Anhörungen in den Fachausschüssen initiiert und einen eigenen Antrag zur Registermodernisierung vorgelegt, in dem wir grundrechtsschonende Alternativen aufzeigen.

Hier finden Sie den von uns vorgelegten Antrag: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/250/1925029.pdf. Zahlreiche weitergehende Informationen finden Sie hier https://gruen-digital.de/2020/09/gutachten-des-wissenschaftlichen-dienstes-bestaetigt-auch-referentenentwurf-zur-registermodernisierung-verfassungsrechtlich-problematisch/. Alle Infos und Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags finden Sie hier: https://gruen-digital.de/2020/12/oeffentliche-anhoerung-des-innenausschusses-zur-umstrittenen-registermodernisierung/, die Rede meines Kollegen Konstantin v. Notz zur 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung hier: https://dbtg.tv/fvid/7499174.

Trotz aller berechtigten Bedenken hat die Bundesregierung unbeirrt und trotz der Tatsache, dass die Registermodernisierung mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem BVerfG scheitern wird, an ihrem Vorhaben festgehalten, die Registermodernisierung auf Grundlage der Steuer-ID als verwaltungsübergreifendem Identifier umzusetzen. Durch ihr Vorgehen, das sie mit Zeit- und Kostengründen begründet, riskiert die Bundesregierung, dass ein weiteres zentrales E-Government -Projekt scheitert. Als Grüne bleiben wir dabei: Wir müssen im Bereich E-Government, in dem wir schon heute in zahlreichen internationalen und europäischen Vergleichen weit abgeschlagen sind, endlich vorankommen – und dürfen die Fehler, die wir bei vorherigen zentralen anderen IT-Großprojekten bereits begangen haben, nicht wiederholen. Doch genau das droht derzeit.

Zu Ihrer konkreten Frage: Zunächst muss das Gesetz auch vom Bundesrat verabschiedet werden. Mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sind bereits angekündigt. Ansonsten können Sie sicher sein, dass sich an unserer Kritik an dem Vorhaben in seiner heutigen Ausgestaltung auch nach der Bundestagswahl 2021 nichts ändern wird.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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