Frage an Annalena Baerbock von H D N. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Wie stehen Sie zur Einführung einer Neufassung des Imperative Mandat? Dies verpflichtet Mandatsträger / Abgeordneten bindend an die inhaltlichen Vorgaben der ihn gewählten BürgerInnen, deren direkten Willen.
Folgt der Mandatsträger nicht dem entsendenden Wählerwillen, kann der Mandatsträger abgesetzt werden. Diese Gebundenheit steht über “der eigenen Überzeugung“ und der seiner/ihrer Partei/Fraktion.
Dies bedeutet konkret eine entsprechende Änderung von Art. 38 (1) GG., welcher besagt, dass Abgeordnete nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.
Der Begriff Gewissensverpflichtung wurde in der Vergangenheit und bis Dato viel zu oft korrumpiert durch Lobbyisten, unerlaubte Geldzuwendungen usw. .
Auf Bundesebene ist z.Zt. noch das Imperative-Mandat nach Art. 38(1) GG unzulässig.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage. Das freie Mandat ist im Grundgesetz Art. 38 verankert und es ist eine historische Errungenschaft unserer Verfassungsordnung. Wir sehen keinen Grund, weshalb man das Grundgesetz in der von Ihnen vorgeschlagenen Art und Weise ändern sollte.
Im Gegenteil: Wir wollen unsere parlamentarische Demokratie transparenter machen und stärken. Es muss klar und sichtbar sein, wer sich für welche Interessen einsetzt. Das wollen wir durch ein verpflichtendes, gesetzliches Lobbyregister, durch die Veröffentlichung von Abgeordneten-Nebeneinkünften auf Euro und Cent und durch einen legislativen Fußabdruck erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock