Frage an Annalena Baerbock von Gerd W. bezüglich Recht
Bitte erklären Sie mir:
(1)Wieso wird mein Recht auf Meinungsfreiheit bei der Bundestagswahl 2021 eingeschränkt,
wenn ich der Meinung bin, daß keiner der im Wahlzettel aufgelisteten politischen Repräsentanten mich vertrauenswürdig und kompetent im Bundestag repräsentieren kann?
(2)Warum ist es mir nicht erlaubt, als mündige/r Bürger/in als eine persönliche politische Meinung die gesamt-politische Vertrauensfrage bei der Bundestagswahl stellen zu dürfen?
Damit Sie sich besser orientieren können, erlauben wir uns, als Teil der konsumensch.de-Initiative, eine zeitgerechte „K.D.O. Wahl-Reform als Lösung zu dieser fehlenden Meinungsfreiheit vorzustellen, die eine umfassende gesamtpolitische demokratische Reformation
einleiten könnte.
Eine gleichberechtigte „keine der Obengenannten“ Wahloption auf jedem Wahlzettel in 2021, um die gesamtpolitische Vertrauensfrage stellen zu können, bedeutet nicht nur mehr Demokratie zu wagen, sondern ermächtigt damit die fast 15 Millionen Nichtwähler (2017), die nach den gegenwärtigen Wahlgesetzen sonst genötigt würden, entweder heuchlerisch den kleinsten Übel bei der Wahl wählen zu müssen oder, wie es über eine halbe Millionen Bürger getan haben, ihre Stimmzettel zu durchkreuzen und dadurch auch auf ihr Mitbestimmungsrecht „freiwillig“ zu verzichten.
Sehr geehrter Herr Weiland,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zur ersten Frage: Mit Ihrer Stimme nehmen Sie Einfluss auf die Politik. Die Poltik wiederum nimmt Einfluss auf wesentliche Fragen des Alltags. Deshalb ist wählen gehen so wichtig.
Zur zweiten Frage: Die Vertrauensfrage ist im Grundgesetz geregelt. Wollte man das ändern, bedarf ein hier einer Änderung des Gundgesetzes. Gewichtige Stimmen, die das fordern bzw. die dafür notwendigen Mehrheiten sind uns nicht bekannt.
Beste Grüße
Team Baerbock