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Annalena Baerbock
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Frage von Klaus R. •

Frage an Annalena Baerbock von Klaus R. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Sehr geehrte Frau Baerbock,

im Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt steht wortwörtlich auf Seite 136 "Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen wir mit den notwendigen, strukturellen und organisatorischen Veränderungen fit für die Zukunft machen; dazu ist eine nachhaltige und sparsame Haushaltsführung bei den Rundfunkanstalten erforderlich. Bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks halten wir am Ziel der Beitragsstabilität fest."

Heute sagen Sie laut dem Tagesspiegel Folgendes: "Baerbock: Bundes-CDU soll im Streit um Rundfunkgebühren Ministerpräsident Haseloff verteidigen"

https://www.presseportal.de/pm/2790/4783051

Wieso fordern Sie die CDU auf den Koalitionsvertrag zu brechen und wieso brechen ihn die Grünen? Ist das grüne Politik sich nicht an schriftlich fixierte Verträge zu halten?

Viele Grüße

Klaus Robenek

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Robonek,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir bekennen uns zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung über den Rundfunkbeitrag. Die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender mit ihren dazugehörigen Online-Angeboten liefern Fakten, abseits von Quoten, durch welche sich jeder ungehindert unterrichten und eine Meinung bilden kann.

Wir halten den Anstieg um 86 Cent pro Monat und Haushalt für moderat und angemessen. Die Anpassung sichert die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Beitrag ist in den vergangenen elf Jahren nicht gestiegen und sogar einmal gesenkt worden. Die Erhöhung um 4,9 Prozent ist geringer als die Inflationsrate in dieser Zeit.

Im Koalitionsvertrag in Sachsen-Anhalt haben wir einerseits vereinbart, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fit für die Zukunft zu machen. Und wir haben uns zur Beitragsstabilität verpflichtet. Ein Einfrieren auf 17,50 Euro ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart.

Der Koalitionsvertrag hat den Ministerpräsidenten nicht daran gehindert, den Staatsvertrag zur Umsetzung der unabhängigen Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten zur Anpassung des Rundfunkbeitrags passieren zu lassen. Die Kommission hat einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro monatlich empfohlen. Auch das Kabinett hat einstimmig dafür votiert, den Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen.

Medienpolitisch ist das Hin und Her der CDU ein einziges Desaster. Die CDU in Land und Bund hat keinen klaren Kompass. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist das Opfer eines schmutzigen Richtungsstreits.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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