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Annalena Baerbock
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Annalena Baerbock von Wolfgang S. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Handys sollen nur eine bestimmte Höchststrahlung erzeugen.
Wer überprüft dies und wird innerhalb einer bestimmten Zeit eine Überprüfung wiederholt? Wir haben oft erlebt das Herstellerangaben nicht immer den Tatsachen entsprechen (z.B Abgas ). Dies müßte von unabhängigen Prüfern dann dokumentiert
werden ( wie TÜV ).
Einige Althandybesitzer geben ihr gebrauchtest Handy ab (sind viel zu wenig).Die Handys sind voll mit Rohstoffen.Wäre vielleicht ein finanzieller Anreiz bei Rückgabe des Handys eine Möhlichkeit, die Quote zu erhöhen?
Auch müßten die Handys reparaturfreudiger sein und man müßte nicht bei jeder Änderung sich ein neues Handy kaufen müssen um auf dem neuesten Stand zu sein

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Sobotta,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Hersteller von Mobiltelefonen müssen sicherstellen, dass die Mobiltelefone einen sogenannten SAR-Wert von 2 Watt pro Kilogramm nicht überschreiten, um gesundheitliche Wirkungen der Handystrahlung auszuschließen. Die Hersteller selbst führen die Tests entsprechend der europäischen Prüfnormen EN 62209-1 und EN 62209-2 in standardisierten Verfahren durch.

Nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz halten alle Hersteller diesen Wert ein. Allerdings gibt es auch immer wieder Kritik an den Prüfverfahren, da diese nicht den realistischen Praxisbetrieb widerspiegeln. Diese Kritik muss ernstgenommen und bei einer Überarbeitung der Prüfnormen berücksichtigt werden.

Insbesondere die Sammlung von alten Mobiltelefonen ist und bleibt eine große Baustelle. Allein 200 Millionen alte Handys liegen ungenutzt in deutschen Haushalten, obwohl die Geräte wiederverwendet oder recycelt werden könnten. Für Smartphones und Tablets, die häufig schon nach relativ kurzer Nutzungszeit ausgetauscht werden, wollen wir Grüne im Bundestag deshalb ein Pfand in Höhe von 25 Euro einführen. Das schafft einen Anreiz, ausgediente Geräte zurückzugeben und wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen. Eine lückenlose Sammlung ist die Grundlage dafür, Altgeräte wiederzuverwenden oder hochwertig zu recyceln.

Um die Verschwendung natürlicher Ressourcen zu beenden, muss Elektroschrott schon von vorneherein vermieden werden. Deshalb fordern wir Grüne im Bundestag ein Recht auf Reparatur. Die Grundlage dafür sind verbindliche Designvorgaben, damit elektronische Geräte so gestaltet sind, dass sie möglichst langlebig, reparierbar und recyclingfähig sind.

Hersteller von Elektrogeräten wollen wir dazu verpflichten, Ersatzteile, Reparaturanleitungen und Softwareupdates für die erwartete Lebensdauer eines Gerätes bereitzustellen und nach Ablauf dieser Frist Bauanleitungen für Ersatzteile und Softwarecode für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Nutzerinnen und Nutzer können dann Ersatzteile beispielsweise per 3D-Druck selbst herstellen und ihre Geräte instand halten.

Im Bundestag hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hierzu die Anträge "Elektroschrott - Wertstoffkreisläufe schließen" (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/164/1916412.pdf) und "Elektroschrott reduzieren - Recht auf Reparatur" (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/164/1916419.pdf) eingebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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