Frage an Annalena Baerbock von Michel F. bezüglich Verkehr
Vielen Dank, Frau Baerbock,
dass sie meine Frage vom 7. August so schnell beantworten haben lassen.
Allerdings mit einem Textbaustein, der nicht auf die Fragestellung eingegangen ist.
Darf ich somit meine Frage wiederholen?
Wenn ihrer Partei ein allgemeines Tempolimit einführt, wären Sie dann auch bereit grundsätzlich die Notwendigkeit aller ortsbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen entsprechend neu bewerten zu lassen?
Es wäre doch eine win-win Situation, nicht wahr?
Ich würde mich auf einer echte Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
M. F.
Sehr geehrter Herr Firholz,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Wie bereits geschrieben gilt für uns Folgendes: " Die Einführung allgemeiner Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen, zweispurigen Landstraßen und der Regelgeschwindigkeit Tempo 30 innerorts ist die schnellste und kostengünstige Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit enorm zu erhöhen, Treibhausgasemissionen im Verkehr endlich zu verringern und die Lärmbelastung zu vermindern. [...]Mit einer für alle Fahrzeuge geltenden Höchstgeschwindigkeit nehmen die Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen den Fahrzeugen ab. Es kommt seltener zu gefährlichen Situationen, in denen plötzlich abgebremst, beschleunigt oder auf andere Spuren ausgewichen werden muss."
Dies gilt sowohl für Autobahnen als auch ortsbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen. Wie und in welchem Umfang gilt es dann zu klären. Aber aus unserer Sicht spricht per se nicht von Anfang an etwas gegen eine Neubewertung von aktuellen Begrenzungen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock