Frage an Annalena Baerbock von Manuel S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Baerbock,
Meine Frage richtet sich zum SGB II. Viele Jobcenter schicken die Leistungsempfänger oft in Zwangsmaßnahmen bzw. Sinnlose Maßnahmen. Viele SGB II Leistungsempfänger werden alleine durch Sanktionen depressiv, dass es hin bis zum Selbstmord ausbreiten kann. Meine Meinung ist: Man sollte den Leistungsberechtigten Arbeitssuchenden richtig nach Berufswunsch fördern.
Man sagte mir von den Grünen selber das eine Verfassung über eine Verordnung bzw. über ein Gesetz steht. Meine Frage ist was halten Sie von SGB II Sanktionen? Sind Sie nicht auch meine Auffassung? Und wie kann man sich vor SGB II Schikanen und SGB II Sanktionen schützen? So das Jobcenter gegenüber den SGB II Leistungsempfänger überlegen ist und das wird gerne von Jobcenter Mitarbeiter ausgenutzt.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackertz
Sehr geehrter Herr Schnackertz,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir Grüne im Bundestag fordern die komplette Abschaffung der Hartz IV-Sanktionen und haben erst zuletzt einen gemeinsamen Antrag mit DIE LINKE „Soziale Garantien ohne Sanktionen“ (Drs, 19/15078) in den Bundestag eingebracht, in dem wir uns auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 5. November 2019 zu den Hartz IV Sanktionen beziehen. An Stelle der Sanktionspraxis soll ein menschenwürdiges System der passgenauen Förderung, Beratung und Vermittlung von Arbeitssuchenden auf Augenhöhe treten. Den Antrag findet Sie hier: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/150/1915078.pdf
Den gemeinsamen Antrag haben wir am 14. November in den Bundestag eingebracht. Die spannende und aufschlussreiche Debatte können Sie hier nachschauen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw46-de-hartz-iv-667220
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt im ersten Halbjahr 2020 einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Sanktionen auf Grundlage des Bundesverfassungsgericht-Urteils vorzulegen. Dieser Entwurf liegt bislang noch nicht vor. Wir Grüne werden uns in der parlamentarischen Begleitung des Gesetzesentwurfes für die Sanktionsfreiheit einsetzen. Es ist zu erwarten, dass die Union an Kürzungen über 30 Prozent oder Totalsanktionen festhalten möchte, das versuchen wir zu verhindern.
Mit unseren Forderungen zur Sanktionsfreiheit sind wir nicht alleine. Ein enger Zusammenschluss aus Diakonie, AWO, Paritätischer Gesamtverband und DGB hat am Tag der Urteilsverkündung eine abgestimmte Presseerklärung veröffentlicht, in dem sie fordern, die bestehenden Sanktionsregelungen aufzuheben und anstelle dessen ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung zu stellen: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/2019-11-05_gemeinsame_Erklaerung_Sanktionen.pdf
Mit einer Abschaffung der Sanktionen wäre es jedoch nicht getan. Wir brauchen insgesamt eine neue Förderkultur und einen Perspektivwechsel in den Jobcentern. Ziel muss sein, dass die Menschen gerne und zuversichtlich in ein Jobcenter gehen. Sie sollen dort eine wertschätzende Beratung auf Augenhöhe erhalten und gemeinsam mit den Fachkräften über ihren Weg entscheiden können – und zwar ohne standardisierte Eingliederungsvereinbarung mit seitenlanger Rechtsfolgenbelehrung. Und wichtig ist auch, dass die Jobcenter Unterstützung bereitstellen, die individuell passt und auch nachhaltig wirkt. Und damit all dies möglich wird, sind konkrete gesetzliche Änderungen notwendig. ( https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/159/1915975.pdf )
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock