Frage an Annalena Baerbock von Rolf V. bezüglich Bundestag
Sehr geehrte Frau Baerbock,
auch Sie werden davon ausgehen, dass viele unserer Mitbürgerinnen und Bürger bei den gewählten Parlamentariern und in den Gremien
• Sachkompetenz
• Effizienz
• Verlässlichkeit
voraussetzen.
Parteipolitische Strategien und Überlegungen sind zwar nachvollziehbar, dennoch in jedem Fall aus gesamtgesellschaftlicher Sicht nachgeordnet.
Zu der in der Diskussion stehenden Entscheidung über die sog. ÜBERHANG- /AUSGLEICHSMANDATE möchte ich hier keine Aspekte anführen, weil sie Ihnen mehr als bekannt sind.
Das Parlament hat ein Handlungsproblem und kein Erkenntnisproblem!
In den vergangenen Jahrzehnten wurden mehrfach Lösungen andiskutiert, eine zufriedenstellende Entscheidung aber vertagt.
Zur Zeit sieht es wieder so aus, dass auch in dieser Legislaturperiode keine Entscheidung getroffen werden kann.
Nach Allem, was ich lesen konnte, sind es mal wieder parteipolitische Taktiken!
Und an diesem Wochenende wird eine Erhöhung und Begrenzung auf 750 Mandate vorgeschlagen – in dieser Zeit einer begründbaren, dennoch exorbitanten Staatsverschuldung in Deutschland und der EU nahezu eine unglaubliche Unverschämtheit gegenüber nachfolgenden Generationen!
Was wir, viele unserer Bürgerinnen und Bürger, erwarten?
• siehe oben
• Endlich eine zeitgemäße und sachgerechte Entscheidung,
um eine zunehmende Wahl- und Demokratie-Verdrossenheit
und damit eine Legitimationskrise vermeiden zu können.
Mit freundlichem Gruß!
R. Voßwinkel
P.S.: Ihre begründete persönliche Entscheidung ist für mich in Bezug auf parteipolitisch notwendiges Wahlverhalten von Bedeutung.
Eine demokratische Selbstverständlichkeit!
Sehr geehrter Herr Voßwinkel,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir teilen Ihre Ansicht: Es wird allerhöchste Zeit für eine Reform des Wahlrechts.
Im Frühjahr 2018 haben sich die Bundestagsfraktionen unter Leitung des Bundestagspräsidenten Schäuble zusammengesetzt, um zu beraten, wie ein übergroßer Bundestag vermieden werden kann – leider ohne Ergebnis. Insbesondere die Union war nicht bereit, sich auf echte Lösungen einzulassen. Bei der SPD wusste lange niemand so recht, was sie will. Damit es trotz dieser Blockade zu einer Wahlrechtsreform kommt, haben wir fraktionsübergreifend mit FDP und LINKEN im Oktober 2019 einen Gesetzentwurf zum Wahlrecht vorgestellt. Denn wir sind gemeinsam der Auffassung, dass der nächste Bundestag nicht noch größer werden darf und dass wir an den Grundsätzen unseres bewährten personalisierten Verhältniswahlrechts festhalten sollten.
Die Koalition blockiert das gesamte Verfahren und war mehrfach nicht bereit, unseren Gesetzentwurf in den Fachausschüssen zu beraten. Stattdessen wurde im Innenausschuss ein erneuter Beratungsbedarf angemeldet, obwohl sich dieses Spiel schon seit Jahren hinzieht: Die Experten wurden in einer Anhörung bereits befragt und alle Vorschläge zum Wahlrecht liegen auf dem Tisch. Dadurch wurde eine finale Abstimmung im Plenum verhindert, in der die Koalition unseren Entwurf hätte ablehnen können oder müssen. Doch stattdessen gehen wir weiter in die Verlängerung. Das ist ein unhaltbarer Zustand.
Gern verweisen wir Sie auf die Rede von Britta Haßelmann, die alles sehr gut auf den Punkt bringt: https://dbtg.tv/fvid/7456098
Die gesamte Debatte können Sie hier nachverfolgen: https://dbtg.tv/fvid/7456092
Unseren Gesetzentwurf finden Sie hier: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/146/1914672.pdf
Beste Grüße
Team Annalena Baerbock