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Annalena Baerbock
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Frage von Christine H. •

Frage an Annalena Baerbock von Christine H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Baerbock,

im § 28 des Infektionsschutzgesetzes steht im 2. Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite der Passus, dass sich betroffenen Personen durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen.

Steht uns allen somit in diesem Fall eine Impfpflicht bevor ???
Und wenn, auch dann, wenn der Impfstoff nicht alle bis dato geltenden Freigabekriterien durchlaufen hat?

Im Grundgesetz der BRD wird uns das Recht auf körperliche Unversehrtheit zugesichert.

Wie stehen sie zu diesen anstehenden Entscheidungen ?

MfG
C. H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur angeblich geplanten Impfpflicht. Dazu folgendes: Es gibt keinen Planungen zu einem Impfzwang und auch keinen dahingehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung oder irgendeiner demokratischen Fraktion im Deutschen Bundestag. In den sozialen Medien werden derzeit entsprechende Falschmeldungen massiv verbreitet. Die Weltgesundheitsorganisation WHO bezeichnet die Flut solcher Meldungen inzwischen als Infodemie. Ebenso wie die Pandemie kann auch diese Infodemie nur erfolgreich bekämpft werden, wenn alle Bürgerinnen und Bürger verantwortungsbewusst agieren. Es sollten nur solche Informationen geteilt werden, die aus seriösen Quellen stammen und abgesicherte Informationen enthalten. Hetze, Gerüchte und Panikmache dürfen sich nicht verbreiten.

Obschon überhaupt keine Pläne für eine Impfpflicht zu COVID-19 existieren, halten wir eine solche Pflicht auch nicht für zielführend. Weder gibt es einen Impfstoff, noch wird zu Beginn ausreichend davon zur Verfügung stehen. Außerdem ist nicht klar, ob und welche Nebenwirkungen eine solche Impfung haben wird. Die Diskussion um eine Impfpflicht kann zudem zu einer Verunsicherung führen, die das Ziel eines möglichst breiten Impfschutzes gefährden kann.

Wir sehen daher vor allem die Bundesregierung in der Pflicht, verantwortungsbewusster zu informieren und auch Vorschläge sensibler zu kommunizieren. Hier sehen wir insbesondere bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn deutlichen Verbesserungsbedarf. Die von der Bundesregierung beschlossenen Vorschläge für einen Immunitätsausweis haben zu einer großen Verunsicherung in der Bevölkerung geführt und waren auch inhaltlich nicht sachgerecht. Daher begrüßen wir es, dass diese Vorschläge wieder zurückgezogen wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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