Frage an Annalena Baerbock von Bernd L. bezüglich Menschenrechte
Guten Tag,
im "zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite"steht im §28 des Infektionsschutzgesetzes unter anderen der Passus, dass sich betroffene Personen durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen. Das heisst im Klartext "Impfpflicht"!? Wie stehen Sie zu, in unserem im Grundgesetz verankertem Recht, auf körperliche Unversehrtheit?? Mit solchen Massnahmen sinkt mein Vertrauen zu unserer Regierung und zu unserer Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Langer
Sehr geehrter Herr Langer,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Zurzeit kursieren viele Falschmeldungen zum Thema Impfen. Bei dem Dokument, das für so viel Unruhe sorgte, handelte es sich um eine Formulierungshilfe. Das ist noch kein Gesetzentwurf. In dem letzte Woche eingebrachten Entwurf für ein zweites Bevölkerungsschutzgesetz (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918967.pdf) sind die Pläne für einen Immunitätsausweis nicht mehr enthalten. Es gibt auch keine Pläne für eine Impfpflicht.
In Zeiten großer Verunsicherung müssen wir alle verantwortungsbewusst informieren und Vorschläge sensibler kommunizieren. Hier sehen wir insbesondere bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn deutlichen Verbesserungsbedarf. Die von der Bundesregierung beschlossenen Vorschläge für einen Immunitätsausweis haben zu einer großen Verunsicherung in der Bevölkerung geführt und waren auch inhaltlich nicht sachgerecht. Daher begrüßen wir Grüne es, dass diese Vorschläge wieder zurückgezogen wurden.
Die vorgeschlagenen Regelungen zur Immunitätsdokumentation sehen wir aus vielerlei Gründen sehr kritisch. Zum einen sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse über das neuartige Coronavirus noch nicht so weit, dass wir mit Sicherheit sagen können, wie lange eine Immunität gegeben ist, auch die Antikörpertests bieten noch keine absolute Sicherheit vor falsch-negativen Ergebnissen.
Zum anderen öffnen Regelungen, welche die Gesellschaft in unterschiedliche Gruppen einteilen, nämlich in immune und nicht-immune Personen, Tür und Tor für soziale Spaltungen und Diskriminierungen. Besonders schwer wiegt zudem, dass diese Regelungen nicht nur auf COVID-19 beschränkt sind. Solche Regelungen müssen gründlich geprüft und abgewogen werden. Mit der Ankündigung, zunächst die Stellungnahme des Ethikrates abzuwarten, bis diese Regelungen weiter beraten oder gesetzlich verankert werden, hat der Bundesgesundheitsminister gerade noch einmal die Kurve gekriegt. Es ist völlig klar, dass er damit auf die zahlreichen Proteste – nicht zuletzt aus unseren grünen Oppositionsreihen – reagiert.
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock