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Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael M. •

Frage an Annalena Baerbock von Michael M. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrte Frau Baerbock,
momentan arbeitet die Bundesregierung ja an allen fronten zur Bekämpfung des Cornavirus. Ich frage mich jedoch zeitgleich, wer als Wächter der Öffentlichkeit dafür sorgt, dass die Einschränkungen des öffentlichen Lebens wieder verantwortungsvoll zurück zu einer modernen Demokratie geführt werden und dass dieser Präzedenzfall unter keinen Umständen von Parteien wie der AFD in Zukunft ausgenutzt werden kann. Welches Ressort ist hierfür zuständig und wie wird die Öffentlichkeit darüber informiert?

Ich danke Ihnen herzlich für eine Rückmeldung,
M. M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Auch und gerade in den letzten Wochen haben wir als Opposition hart für den Erhalt unserer Verfassungsgüter gekämpft, die Grundpfeiler unseres Grundgesetzes hochgehalten und immer wieder aufgezeigt und angemahnt, wo die verfassungsgemäßen und rechtsstaatlichen Grenzen aus unserer Sicht liegen. Wir sind sehr froh, dass die Arbeit des Parlaments auch von der unverzichtbaren kritischen Öffentlichkeit begleitet wird – so wie von Ihnen.

Ihre grundsätzlichen Sorgen um die Auswirkungen dieser enormen Corona-Krise sind durchaus nachvollziehbar. Die Pandemie stellt derzeit unser Land und die ganze Welt vor eine nie dagewesene Herausforderung. Um diese zu meistern, braucht es unsere volle Kraftanstrengung, aber eben auch einen klaren Blick bei der Sache. Auch da die Bundesregierung seit langer Zeit nur "auf Sicht" fährt, birgt die derzeitige Situation durchaus Risiken für unsere freiheitlichen Rechte. Diese haben wir daher, stärker denn je im Blick und haben uns in den vergangenen Wochen bereits sehr intensiv in diesem Sinne eingesetzt.

Wir Bündnisgrüne wollen in dieser Krisenzeit alles daransetzen, die Gesellschaft zusammenzuhalten und ein Auseinanderdriften in der Republik, aber auch in Europa zu verhindern. Hierfür ist es unbedingt notwendig, dass wir schnellstmöglich unser Gesundheitssystem weiter stärken und zugleich die wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Krise auffangen.

Krisenzeiten wie diese sind Zeiten der politischen Zusammenarbeit – auch zwischen den demokratischen Fraktionen und der Bundesregierung. Wir haben deshalb unsere Verantwortung wahrgenommen und uns intensiv mit der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen ausgetauscht, um geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, die nicht nur geeignete, sondern auch verhältnismäßige Lösungen darstellen können.

Dem Gesetzespaket zur Bekämpfung der Corona-Krise konnten wir letztlich zustimmen, weil die von uns in den Beratungen angemahnten, aus unserer Sicht rechtsstaatlich zwingend notwendigen Verbesserungen, von Seiten der Bundesregierung umgesetzt wurden. Auch und gerade im Bereich der parlamentarischen Kontrolle konnten wir einige wichtige Verbesserungen durchsetzen können.

Nun gilt es, die Maßnahmen immer wieder auf ihre Notwendigkeit hin zu hinterfragen, hinsichtlich ihrer Geeignetheit der aktuellen Situation anzupassen und sie auf ihre Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen. Dies tun wir fortlaufend.

U.a. haben wir auch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages mit der Prüfung von offenen Fragen, wie bspw. die im Zuge der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes festgehaltenen Ausgangsbeschränkungen, befasst. Die von uns stark geäußerte Kritik an den neuen weitreichenden Befugnissen des Bundesgesundheitsministers im Infektionsschutzgesetz, wurde bestätigt. Bezüglich der Anordnungsermächtigung für den Gesundheitsminister äußert er sogar schwerwiegende Bedenken. Dies bestätigt uns in unserem vorangegangenen Einsatz bezüglich der Beteiligung von Bundestag und Bundesrats.

Ebenso konnten wir letztlich erreichen, dass die Bundesregierung einen nationalen Epidemiefall nicht ohne die Beteiligung der Bundestag ausrufen kann. Denn dies hätte dazu führen können, dass einmal getroffene Entscheidungen später nicht wieder zurückgenommen werden können. Dieser Gefahr konnten wir vorweg begegnen und erreichen, sodass jetzt gilt: Der Bundestag ruft den Epidemiefall aus und kann ihn auch wieder aufheben, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr bestehen. Diese Regelung ist auf unseren Druck hin auf ein Jahr begrenzt.

Weitere Informationen und unsere grünen Antworten finden Sie hier:

https://www.gruene-bundestag.de/themen/corona-krise

Mit besten Grüßen

Team Annalena Baerbock

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