Frage an Annalena Baerbock von Richard R. bezüglich Finanzen
Die Welt vom 19.02.20 : Staat nimmt Flüchtlingsbürgen Kosten von 21,7 Millionen Euro ab !
Sehr geehrte Frau Baerbock,
dies ist ein weiterer Schlag gegen den Rechtsstaat.
Eine Bürgschaft ist eine Bürgschaft und jeder geschäftsfähige Erwachsene ist für sein Handeln und dessen Konsequenzen verantwortlich.
Wenn der Grundsatz "Gleiches Recht für alle" nicht mehr gilt, geraten wir auf eine schiefe Ebene, an deren Ende die Willkür steht.
Nicht der Staat kommt für die Kosten auf, sondern der Steuerzahler !
Auch die Kosten von jährlich über 29 Milliarden Euro für die Flüchtlinge zahlt der Steuerzahler !
Überfällige Investitionen für die Infrastruktur etc. ,für die Bildung, für die digitale Struktur müssen verschoben werden weil kein Geld da ist !
Frage an den Finanzausschuss : Wieso werden die Kosten für die ausgefallenen Flüchtlingsbürgschaften übernommen ?
Wer hat das zu verantworten ?
Bitte um Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
R. R.
Sehr geehrter Herr Rath,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine allgemeine Bemerkung vorab: Wir bekennen uns zum internationalen Flüchtlingsrecht, das allen Menschen, denen Verfolgung droht und die nicht die Hilfe ihres Herkunftsstaates in Anspruch nehmen können oder aufgrund von Verfolgung in Anspruch nehmen wollen, Schutz verspricht. Für uns ist es eine humanitäre Pflicht, Menschen in Not Zuflucht zu gewähren. Darüber hinaus ist die Aufnahme von Geflüchteten auch eine rechtliche Verpflichtung, denn in der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbarte die Staatengemeinschaft im Rahmen eines internationalen Vertrags die Rechte von Geflüchteten zu wahren. Diese Rechte umfassen dabei nicht nur den Schutz im Allgemeinen, sondern zum Beispiel auch die Religionsfreiheit, den Schutz vor Diskriminierung und den freien Zugang zu Gerichten, sowie die Sicherung eines Existenzminimums. Deutschland ist also als Staat, der die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet hat, dadurch verpflichtet, diesen Menschen auch in finanzieller Hinsicht menschenwürdige Lebensverhältnisse zu ermöglichen.
Zur Übernahme der Kosten von Flüchtlingsbürgschaften durch den Staat:
Wir finden es richtig, dass der Bund hier finanzielle Verantwortung übernimmt und die Bürger*innen nicht im Regen stehen lässt. Denn die Bürger*innen wurden von den Behörden häufig falsch beraten, da Bund und Länder unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten haben. Die Jobcenter und Sozialämter sollten die immer noch offenen Rückforderungen wohlwollend prüfen und zügig im Sinne der Betroffenen entscheiden.
Eine Koordinierung des Bundes ermöglicht eine Gleichbehandlung in den unterschiedlichen Bundesländern.
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock