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Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Renate M. •

Frage an Annalena Baerbock von Renate M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Baerbock!
Finden Sie es in Ordnung, dass man als mündiger und verantwortungbewusster Bürger keine Wahlfreiheit in einer Mietwohung bei den Rauchmeldern hat?
Ich werde den Rauchmelder schon aus eigenem Interesse nicht abhängen oder zustellen und somit die Alarmfunktion bei Raucheintritt gefährden. Deshalb möchte ich nicht, dass aus meinen Zimmern alle 7 Minuten, 24 Std. tgl., 365 Tage im Jahr per Funk ein Zustandstelegramm an den Messdienstleister gesendet wird.
Finden Sie es richtig, dass Mieter reihenweise verklagt werden, die eine Wahlfreiheit bei den Rauchmeldern haben möchten und einen Funkrauchwarnmelder aus verschiedenen Gründen nicht akzeptieren?
Sollte es nach Ihrer Meinung auch Zwang zum Smarthome geben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
R. M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Meyer,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Installation bzw. Wartung der Rauchmelder ist in den Landesbauordnungen geregelt. Auf Bundesebene planen wir derzeit keine Initiative, um das zu ändern. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Hamburger Behörde.

Einen Zwang zum Smarthome lehnen wir Bündnisgrünen ab. Wir fordern die Bundesregierung jedoch auf, verpflichtende Sicherheitsupdates und neue Haftungsregeln bei Smartgeräten gesetzlich fortzuschreiben und ein „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ einzuführen. Weitere Informationen finden Sie beim zuständigen Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz: https://www.von-notz.de/2019/06/05/pm-sichere-iot-geraete-und-klare-rechtsgrundlagen-statt-millionenfacher-wanzen/

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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