Frage an Annalena Baerbock von Jan K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo,
wie kommt es, dass es zugelassen wird in einem Gesetz / einer Abstimmung zur Förderung der Elektromobilität, in einem Nebensatz eine Besteuerung von privaten Investoren eingeführt wird, die im Ergebnis zu einer höheren Besteuerung führt als Einnahmen verbucht wurden?
Das erscheint mir ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.
Sehr geehrter Herr Kellerhoff,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihren Unmut über das Gesetzgebungsverfahren der Großen Koalition können wir als grüne Bundestagsfraktion gut verstehen. Die von Ihnen angesprochenen Änderungen zum Einkommensteuergesetz waren zunächst schon für das sogenannte "Jahressteuergesetz 2019" vorgesehen, welches kurze Zeit vorher vom Bundestag verabschiedet wurde. Im Regierungsentwurf zum „Jahressteuergesetz 2019“ vom 23.09.2019 war ursprünglich vorgesehen, die Verlustverrechnung für Verluste aus Termingeschäften und ähnliche vollständig auszuschließen. Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde dann die betragsmäßig beschränkte Verlustverrechnung umgesetzt.
Umgesetzt wurde diese Gesetzesänderung, weil der Bundesfinanzhof die Sichtweise der Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannte. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigte sich die Große Koalition auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen.
Grundsätzlich teilen wir als Grüne Bundestagsfraktion das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen. Allerdings soll dies für alle Marktakteure gleichermaßen gelten und nicht nur für Privatanleger. Die Einführung dieser Regelung zeigt, dass die Abgeltungsteuer an vielen Stellen ungerecht wirkt. Aus diesem Grunde setzen wir uns schon lange für eine Abschaffung der Abgeltungssteuer ein. In einer umfassenderen Reform, bei dem Kapitalerträge wieder in das normale Besteuerungsverfahren zurückgeführt werden, können dann die von Ihnen angeführten und viele weitere Ungerechtigkeiten behoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock