Frage an Annalena Baerbock von Frank F. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Baerbock,
wofür genau soll die CO2 - Steuer eingesetzt werden?
Und wofür wurde das eingenommene Steuergeld aus der seit 1999 eingeführten Ökosteuer eingesetzt?
Soviel wir Bürger damals informiert wurden, sollte doch die Ökosteuer eingesetzt werden, um innovative Lösungen und der neuen Entwicklung von sparsamere / sauberere Motoren auf den Markt zu bringen, oder bin ich da falsch informiert?
Mit freundlichen Grüßen
F. F.
Sehr geehrter Herr Faber,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir Ihnen gerne beantworten.
Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen wie folgt ausgestaltet sein:
Sie muss ökologisch wirksam, sozial gerecht und ökonomisch sinnvoll sein. Deshalb schlagen wir zwei Wege der Rückzahlung vor.
1) Wir wollen die Stromsteuer nahezu abschaffen, indem wir sie auf den EU-Mindestsatz von 0,1 bzw. 0,05 ct/kWh abzusenken. Das bringt für die Stromkund*innen eine Entlastung von 6,5 Mrd. Euro und führt dazu, dass in allen Sektoren die Wende hin zu Erneuerbaren Energien beschleunigt wird. Außerdem wird damit die ungleiche Belastung zwischen privaten Haushalten, Gewerbetreibenden und Mittelstand auf der einen Seite und Teilen der Industrie, die bereits heute privilegiert sind auf der anderen Seite reduziert.
2) Da nicht alle Bürger*innen - gerade im ländlichen Raum - von heute auf morgen auf umweltfreundliche Fahrzeuge und Heizungen umsteigen können, wollen wir die Kosten eines CO2-Preises sozial abfedern und daher allen Bürger*innen je 100 Euro pro Jahr als Energiegeld zurückzahlen. Diese Form der Entlastung hat sich bereits in anderen Ländern wie der Schweiz bewährt. Haushalte mit vier Personen bekommen so 400 Euro pro Jahr erstattet, der Strompreis verringert sich durch die Abschaffung der Stromsteuer durchschnittlich um weitere 60 Euro pro Jahr.
Durch die beiden Rückzahlungsmodelle werden insbesondere die entlastet, die wenig klimaschädliche Energieträger verbrauchen. In der Regel steigt der Energieverbrauch - und damit die Kosten - mit dem Einkommen. Durch die einheitliche Höhe der Rückzahlung für alle Bürger*innen ist das Modell sozial ausgewogen. Dadurch profitieren Menschen mit geringem Einkommen überproportional. Dennoch wird es Härtefälle geben, die wir im Blick behalten wollen. Deshalb wollen wir zusätzlich Förderprogramme sowohl für Unternehmen als auch für Privathaushalte auflegen. Damit werden wir z.B. Umstieg von Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, hin zu Wärmepumpen, Pelletheizungen und klimaneutralen Nah- und Fernwärmenetzen beschleunigen. Im Mietwohnungsbestand wollen wir ein besonderes Augenmerk auf Quartierslösungen legen. Für den Umstieg auf klimaneutrale Verkehrsträger schaffen wir durch das Bonus-Malus-Konzept, im Steuerrecht und durch gezielte Förderung die Möglichkeiten, um auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen.
Ziel der Einnahmen der damaligen Ökosteuer war es, dass eine Lenkungswirkung in Richtung auf die erwünschten Investitionen in neue, umweltverträgliche Technologien vorgesehen war, bemerkbar hat sich dies in Teilen bei verbrauchsarmen Pkw gemacht. Doch die vorhandenen Ausnahmeregelungen für energieintensive Industriezweige bewahren diese zwar vor Kostensteigerungen, bieten jedoch keinen Anreiz für Modernisierungsinvestitionen oder technische Neuentwicklung.
Eine weitere Problematik liegt darin, dass die Steuer politisch nicht allein mit ihrer ökologischen Lenkungswirkung begründet wurde, sondern ein Zusammenhang mit der gesetzlich verordneten Senkung von Sozialversicherungsbeiträgen hergestellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock