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Annalena Baerbock
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Frage von Gerd L. •

Frage an Annalena Baerbock von Gerd L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die Erkenntnis, daß Geld von dem man leben kann erst auf dem Konto sein muß ist bei der Altersrente nicht mehr relevant. Am letzten Arbeitstag des Monats ist die Rente auf dem Konto und basta. Menschen die noch nie in ihrem Leben gearbeitet haben erhalten die Stütze im voraus. Wenn ich aber 45 und mehr Jahre gearbeitet habe dann steht mir das Geld erst am Monatsende zu.
Wann schaffen sie diese Herabwürdigung der Lebensleistung endlich ab?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Im sechsten Sozialgesetzbuch regelt der § 118 Absatz 1 die Auszahlung von Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Renten werden demnach am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Rentenauszahlung zum Monatsende gilt seit April 2004 für alle Rentnerinnen und Rentner, die ab diesem Zeitpunkt in den Ruhestand gegangen sind. Mit der Änderung des Zahltermins sollten nicht zuletzt Doppeleinkommen im Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand vermieden werden, die vor der Gesetzesänderung zustande kamen, da regelmäßig Arbeitsentgelte zum Ende des Monats und Renten am Monatsbeginn ausgezahlt wurden. Mit dieser Neuregelung gingen und gehen durchaus Probleme einher, die regelmäßig an uns herangetragen werden. So kann es zum Beispiel im Falle eines Übergangs aus Arbeitslosigkeit in eine bedarfsdeckende Rente dazu kommen, dass zwischenzeitlich auf eigene Vermögenswerte oder Darlehen zum Lebensunterhalt zurückgegriffen werden muss. Wir Grüne sind uns dessen bewusst und Ihnen für Ihren Hinweis besonders dankbar, den wir in unsere weiteren Überlegungen einbeziehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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