Frage an Annalena Baerbock von Christian R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
ich bin Landwirt im Haupterwerb mit Schwerpunkt Legehennenhaltung Bio Freiland und Bodenhaltung im gesetzlichen Rahmen was heißt in Ihrem Programm raus aus der Massentierhaltung konkret wieviel Legehennen sollten in einem Stall sein bei 42 Mio Legehennen in DE und nur 70 % Eigenversorgung mit Eiern müssten wir viele neue Ställe bauen und benötigten wir viele qualifizierte Mitarbeiter die Urlaub Freizeit und angemessene Bezahlung möchten .Schwere körperliche Arbeit und Reinigungsservice werden in unserer Branche fast nur noch von ausländischen Mitarbeitern bewältigt Mobilställe sind nicht das Allheilmittel hier fehlen Flächen und bereitwillige qualifizierte Mitarbeiter. Was sollte ein Landwirt verdienen der hochwertige Lebensmittel produziert ? Wie bekommen wie die Lebensmittelpreise hoch und so das diese sich jeder leisten kann und Verschwendung bzw Wegwerfen vermieden wird .Wo bekommen wir in Deutschland noch Baugenehmigungen für Ställe her,oder sollten wir von jetzt 70 % Eigenproduktion auf unter 50 % gehen ich bitte Sie die Fragen konkret zu beantworten-allgemeine Umschreibungen wie in Ihrem Programm nützen mir für meine Strategischen Planungen,um die Existenz meiner Familie und über 60 vorwiegend Mitarbeiterinnen zu sichern ,nichts
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie wir uns den Ausstieg aus der Massentierhaltung vorstellen, welche Ziele wir damit verfolgen und wie wir diese gemeinsam mit den Bäuerinnen und Bauern erreichen können, haben wir in unserem „Pakt für faire Tierhaltung“ (https://www.gruene-bundestag.de/themen/agrar/tierhaltung-mit-zukunft) aufgeführt.
Grundsätzlich ist die Bio-Legehennenhaltung in der EU-Öko-Verordnung geregelt. Private Anbauverbände (wie zum Beispiel Bioland oder demeter) legen darüberhinausgehende Richtlinien fest.
Die letzte Revision begann 2014 und endete 2018 mit dem Beschluss einer neuen Öko-Basisverordnung (VO (EU) 2018/848 / https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0848&from=EN). Diese neue Verordnung bildet die Arbeitsgrundlage der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und soll ab 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Das Europäische Parlament hat sich dafür stark gemacht, dass es in Zukunft eine Obergrenze von 12.000 Tieren pro Betrieb geben muss, um hohe Tierzahlen an einem Produktionsort, wie wir sie in intensiven Bio-Betrieben mit Sorge beobachten, zu unterbinden. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten sowie die Verbände im Biosektor haben sich gegen eine solche Obergrenze ausgesprochen. Die spezifische Betriebsobergrenze richtet sich nun auch in Zukunft nach der gesamten zur Verfügung stehenden Fläche des Betriebes. Die Definition des Begriffs „Hühnerstall“ ist neu in der Verordnung verankert. Damit ist eine klare Abgrenzung von Stalleinheiten möglich. Der Stall entspricht einem Gebäude, d.h. die bestehende Praxis der Hintereinanderreihung von Ställen kann, bei entsprechendem politischem Willen der Mitgliedstaaten, bei der Ausgestaltung des Durchführungsrechtsaktes unterbunden werden.
Vereinbart wurde außerdem, dass ein Stall in Stalleinheiten unterteilt werden kann. Eine Stalleinheit darf nicht mehr als 3.000 Tiere umfassen. Dagegen wird nicht definiert, in wie viele Abteile ein Gebäude unterteilt werden darf. Eine Obergrenze pro Stall und die Klarstellung, dass Mist- und Futterbänder nicht stallübergreifend installiert werden dürfen, liegt nun bei der Kommission und den Mitgliedstaaten. Bei Zuchtgeflügel und Elterntieren wie auch bei Küken bis zu einem Alter von 18 Wochen, wird nun Zugang zu einer Veranda und damit Zugang zu einer überdachten Freifläche und Frischluft vorgeschrieben.
Weitere Informationen um den Revisionsprozess der EU-Öko-VO können Sie im Büro unseres grünen Bauers in Brüssel, Martin Häusling, erhalten (https://www.martin-haeusling.eu/).
Unser Engagement der grünen Bundestagsfraktion zum Tierschutz finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/tierschutz
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock