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Annalena Baerbock
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Frage von Rainer W. •

Frage an Annalena Baerbock von Rainer W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Baerbock,

Ich möchte niemals fremdes menschliches Gewebe oder Organe erhalten und halte diese Behandlung aus medizinischer Sicht, nicht nur für völlig ungeeignet, sondern i.d.R. für extrem schädlich. Auch soll kein Mensch sein Leben auf diese schrecklichste Art und Weise, durch Zerstückelung wie auf einem Schlachttisch, verlieren und bis hin zu Knorpelstücken oder Kniegelenken verpackt und verschickt werden.

Die Verdinglichung des Menschen als Medikament, ist für mich der absolute Maßstab von Menschenunwürdigkeit.

Tatsächlich gibt es Menschen, die gegen eine Zerstückelung Ihres Körpers nichts einzuwenden haben, auch nicht gegen den Einbau von fremden Geweben und Organen.

Beide Einstellungen lassen sich verbinden, wenn Menschen sich als Spender registrieren lassen könnten und für jedes Jahr seit der Erklärung der Spendebereitschaft, Punkte kriegen würden, für eine bevorzugte Organ-/Gewebezuteilung im Bedarfsfall. Organerkrankten, die nicht registriert sind, aber aus speziellen Gründen kurzfrist ein Organ/Gewebe brauchen, sollen nach Ihrer Registrierung sofort Zugang zu der Vergabe haben, z.b. durch ein Notfallkontingent auch ohne gesammelte Punkte. Als "Geschlossene Benutzergruppe" oder auch "Club" gibt es viele Möglichkeiten des Kennenlernens, was die Erfolgsaussichten einer Übertragung, durch dann bekannte Menschen, erhöht.
Bei denen, die nicht registriert sind bzw. sich bei einer Erkrankung auch nicht registrieren wollen, soll es verboten sein, Organe/Gewebe als Therapie zu verabreichen. Dies kommt all den Menschen zugute, die befürchten, im bewußtlosen Zustand nicht widersprechen zu können und nach einer OP mit fremden Organen/Geweben aufzuwachen.

Der amtierende Präsident der Ärztekammer hat dieses Prinzip thematisiert https://www.waz.de/politik/aerztepraesident-organspende-bereitschaft-mit-vorzug-belohnen-id226233671.html .
Wurde dieses Vorgehen diskutiert bzw. welche Erfolgsaussichten würden Sie diesem Vorgehen geben?

mfg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Organspende. Der Gedanke, dass potentielle Spender und Nichtspender unterschiedlich behandelt werden sollen, wird häufig an uns herangetragen. Aus unserer Sicht ist ein solches Modell jedoch verfassungsrechtlich problematisch. Darf der Staat bei der Vergabe von Organen in einer lebensbedrohlichen Situation danach entscheiden, ob jemand selbst Organspender*in ist? Unsere Bewertung ist, dass der Staat das nicht tun sollte. Denn das Leben aller Menschen – seien sie gut, edel oder was auch immer – ist durch das Grundrecht auf Leben gleichermaßen geschützt. Durch Zweckmäßigkeitserwägungen könnte die elementare Wertung des Grundgesetzes, dass das Leben aller Menschen gleich schützenswert ist, Schaden nehmen. Deshalb sollte über die Vergabe der Organe aus unserer Sicht im Kern nur nach medizinischen Kriterien entschieden werden.

Beste Grüße
Team Annalena Baerbock

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