Frage an Annalena Baerbock von Christian M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Baerbock,
zu keinem Zweck sollte irgendein Mensch in therapeutische Medizinprodukte, sogenannte Organe und Gewebe, mit Knochensägen und Skalpellen verarbeitet werden dürfen.
Dies weder bei einem toten Körper, und undenkbar bei einem lebenden Körper, der per Definition, vorgenommen von anderen Menschen, als tot betrachtet werden darf, obwohl er noch lebt. So ist es möglich einen lebenden Menschen als tot zu bezeichnen und durch genannte "Verarbeitung" aus dem Leben zu entfernen. Die "Vermarktung" der noch lebenden Einzelteile eines Menschen im Wirtschaftskreislauf erscheint selbstverständlich für Teile der Gesellschaft bzw. einzelne Menschen.
Sie machen sich für die Explantation von per Definition toten Menschen stark und nennen es Organspende. Als Begründung führen Sie an, dass die Organspenderzahlen dringend, auch mit gesetzlichen Vorschriften, erhöht werden müssen, weil andere Menschen (richtigerweise sollte es heißen ihre behandelnden Mediziner!) "händeringend" nach Organen suchen.
Glauben Sie als Politiker, diese Ermächtigung über andere Menschen zu haben bzw. ausüben zu dürfen, nicht nur in rechtlicher sondern auch in moralischer Hinsicht? Kann man verhindern, dass Menschen nach Organen (Organspendern) suchen (müssen), wenn sie doch von Geburt an alle zum leben notwendigen Organe in sich tragen? Gestehen Sie Menschen zu, dass sie diese Form von Medizin und Therapie, aus unterschiedlichsten Gründen, in jeder Hinsicht und absolut ablehnen, diese sogar größte Ängste in ihnen verursacht?
Der Hintergrund dieser Frage ist die anstehende Europawahl.
Für eine Antwort darf ich mich im Voraus bedanken.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. In Deutschland kann Menschen nur Organe entnommen werden, wenn diese Hirntod sind. Eine genaue Beschreibung dessen finden Sie unter https://www.organspende-info.de/organspende/hirntod.html
Für mich ist es wichtig, einerseits die Organspendebereitschaft zu erhöhen und gleichzeitig die höchstpersönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen zu wahren. Wir wollen die Organspende nach dem Hirntod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten. Statt Stillschweigen als eine Freigabe der eigenen Organe zu bewerten, wie es der Vorschlag der Widerspruchsregelung vorsieht, ist es zielführender, eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern. Juristen stellen zudem die Frage, ob eine Widerspruchsregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Annalena Baerbock