Portrait von Annalena Baerbock
Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
0 %
/ 557 Fragen beantwortet
Frage von Klara W. •

Frage an Annalena Baerbock von Klara W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Baerbock,

im Jahresbericht Organspende/Transplantation 2017 der DSO https://www.dso.de/uploads/tx_dsodl/JB_2017_web_01.pdf steht auf Seite 54, dass von 863 Zustimmungen nur 170 oder 19,7 Prozent nachweisbare Zustimmungen der Explantierten waren.
693 bzw. 81,3 Prozent oder 4 von 5 Zustimmungen zur Organ- und Körperspende erfolgten ohne die Einwilligung der Sterbenden, einzig durch den "Kunstbegriff" Angehörige.

In den letzten Jahren ist mit Tausenden Sterbenden ohne ihre Zustimmung so verfahren worden, das ist unfassbar und den meisten Bürgern sicher völlig unbekannt.

Angehörige müssen gemäß § 4 TPG nicht einmal Verwandte sein, es kann irgendwer sein, der dem "Organ- oder Gewebespender..in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahegestanden hat..", der Mitbewohner, der Friseur, die Putzfrau, jedermann.
Angehörige müssen in den letzten zwei Jahren vor der Freigabe persönlichen Kontakt gehabt haben (wie oft?), dabei ist nicht einmal generell davon auszugehen, dass sie dem Sterbenden etwas gutes tun wollen; oftmals gibt es große Spannungen in Familien aus unterschiedlichsten Gründen und Rachegelüste.

Die bekannte positive Einstellung zur Organspende (der Empfang von Organen und/oder die Entnahme bei sich?), eine Sinngebung des plötzlichen Todes für die Angehörigen (der Tod soll einen Nutzen haben!), altruistische Motive (Mitgefühl) sowie sonstige Gründe (Welche?) veranlassten die Angehörigen zur Zustimmung zur Organspende (Seite 57).
Keiner dieser angeführten Gründe hat das Allergeringste mit einer mutmaßlichen Zustimmung des Sterbenden zu tun oder lässt Rückschlüsse darauf zu.

Es ist unglaublich, dass in den allerwenigsten Fällen der Organ- und Gewebeentnahme selbst zugestimmt werden muss, sondern aussenstehende Dritte diese Zustimmung, gesetzeskonform, erteilen.

Werden Sie größte Sorge dafür tragen, dass einzig der Betroffene ausdrücklich und nachweisbar Ja gesagt haben muss und dieses Gesetz schnellstens zu Fall kommt?

Portrait von Annalena Baerbock
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Waldmann,

vielen Dank für Ihre Frage.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern. Mit den vorgeschlagenen Regelungen zur Stärkung der Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende soll die bestehende Differenz zwischen der grundsätzlich eher positiven Einstellung der Menschen zur Organ- und Gewebespende und dem dokumentierten Willen zur Organ- und Gewebespende verringert werden. Die Entscheidungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen bleiben unberührt.

Unser Gesetzentwurf sieht vor, wenn sich mehrere widersprechende Erklärungen abgegeben worden sind, dass dann die zuletzt abgegebene Erklärung gilt. Ist nicht festzustellen, welche Erklärung zuletzt abgegeben worden ist, ist der nächste Angehörige zu befragen, ob ihm bekannt ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben worden ist. Ist dies dem nächsten Angehörigen nicht bekannt oder ist kein entscheidungsbefugter Angehöriger vorhanden, gilt diejenige Erklärung mit der geringsten Eingriffstiefe.
Den kompletten Gesetzentwurf und weitere Infos finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2019/organspende-online-register.html

Mit freundlichen Grüßen
Annalena Baerbock

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Annalena Baerbock
Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen