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Annalena Baerbock
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Frage von Susanne P. •

Frage an Annalena Baerbock von Susanne P. bezüglich Senioren

Warum gibt es statt eines einheitlichen Rentenniveaus von 43% kein progressives Rentenniveau? Wer bereit war, lebenslang mit dem Existenzminimum auszukommen, hat dies auch im Alter als Rente verdient, also 100%. Besserverdiener bekommen dann ein entsprechend geringeres Rentenniveau. Sie haben ja auch die besseren finanziellen Möglichkeiten, privat vorzusorgen. Dann könnten auch Gehälter über 60.000 Euro voll abgabenpflichtig werden. Wer das ungerecht findet, kann sich im Niedriglohnsektor verdingen, oder dafür sorgen, dass die Schere zwischen Arm und Reich zu geht.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Rentenversicherung als Einkommensversicherung soll nach unserer Auffassung den während des Erwerbslebens erreichten Lebensstandard bestmöglich sichern. Wer monatlich viel in die gesetzliche Rente eingezahlt hat, erhält entsprechend zahlreiche Entgeltpunkte und eine entsprechende Rente.
Aufgrund des Absinkens des gesetzlichen Rentenniveaus (derzeit liegt es bei 48 Prozent) entsteht jedoch das Problem, dass immer mehr Menschen im Alter auf den Bezug von Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Wir Grüne wollen diese Entwicklung aufhalten und deshalb das Rentenniveau stabilisieren.

Wir setzen uns darüber hinaus dafür ein, dass die Rentenversicherung stärker als bisher armutsvermeidend wirkt. Deshalb sehen wir die Einführung einer Garantierente vor. Die Rentenversicherung muss durch eine Garantierente gewährleisten, dass alle Menschen, die den größten Teil ihres Lebens versichert waren, gearbeitet, Kinder erzogen, andere Menschen gepflegt oder sonstige Anwartschaften in der Rentenversicherung erworben haben, im Alter eine Rente beziehen, die oberhalb der Grundsicherung liegt. Ungeachtet der Vorschläge für ein angemessenes Rentenniveau fordern wir daher Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut für langjährig Versicherte. Denn niedrige Löhne, Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung von Kindern können dazu führen, dass Versicherte trotz langjähriger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf 30 Entgeltpunkte kommen und somit auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen wären. Für diese Versicherten bedarf es einer steuerfinanzierten Garantierente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, die eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus verspricht. Betriebliche und private Altersvorsorge werden auf die Garantierente nicht angerechnet.

Mit freundlichen Grüßen
Annalena Baerbock

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