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Annalena Baerbock
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Frage von Bernd M. •

Frage an Annalena Baerbock von Bernd M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

In der aktuellen Regierung haben wir durch Überhangs- und Ausgleichsmandate 709 Abgeordnete, 79 mehr als in der letzten Periode. Der XXL-Bundestag kommt uns teuer zu stehen. Die Anzahl der Abgeordneten wird aber durch das Bundeswahlgesetz vorgegeben.

Frage:
Wird das Bundeswahlgesetz mit Ihrer Hilfe bald dahingehend geändert, dass z.B. 500 Abgeordnete die Obergrenze sind?

Frage:
Sind Sie auch dafür, dass der 2. Regierungssitz in Bonn zeitnah aufgelöst wird? Die Kosten sind schon lange nicht mehr vermittelbar.

Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort.

B. M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die jetzige Größe des Bundestages, das heißt die Anzahl der Bundestagsmandate, ist in der Tat nicht wünschenswert. Wir haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode der Koalition aus Union und SPD unsere Bereitschaft für Gespräche signalisiert. Für uns Grüne ist klar: Das personalisierte Verhältniswahlrecht muss Ausgangspunkt aller Überlegungen sein und jede Stimme muss uns bei der Wahl gleich viel wert ist. Das Zweitstimmenergebnis muss sich daher 1:1 in der Zusammensetzung des Bundestages widerspiegeln. Eine Deckelung auf 630 Abgeordnete, wie dieses von der Union und Herrn Dr. Lammert vorgeschlagen worden war, hätte das Zweitstimmenergebnis stark verzerrt. Deswegen war dieser Vorschlag nicht tragbar. Wir sind froh darüber, dass alle Fraktionen bereits zu Beginn dieser Legislatur deutlich gemacht haben, dass sie ernsthaft eine Verständigung zwischen den Fraktionen erreichen wollen. Gespräche dazu finden bereits statt.

Im Berlin/Bonn-Gesetz von 1994 wurde eine dauerhafte und faire Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn vereinbart. Demnach ist der Erhalt und die Förderung politischer Funktionen in der Bundesstadt Bonn in folgenden Politikbereichen umzusetzen: Bildung und Wissenschaft, Kultur, Forschung und Technologie, Telekommunikation; Umwelt und Gesundheit; Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Entwicklungspolitik, nationale, internationale und supranationale Einrichtungen sowie Verteidigung. Zudem wurde festgelegt, dass sich Bundesministerien in Berlin und Bonn befinden, wobei die Bundeskanzlerin die Geschäftsbereiche der jeweiligen Bundesminister und den Verbleib der Bundesministerien am Standort Bonn bestimmt. Dabei erhalten Bundesministerien in Berlin einen zweiten Dienstsitz in Bonn und Bundesministerien in Bonn einen zweiten Dienstsitz in Berlin.

Heute haben acht Bundesministerien ihren ersten Dienstsitz in Berlin und sechs in Bonn, diese stimmen mit den seinerzeit festgelegten Politikbereichen für die Bundesstadt überein. Insbesondere diese Bonner Ministerien besitzen enge räumliche Verflechtungen zu den in der Bundesstadt vorhandenen oder neu angesiedelten Einrichtungen. Als Beispiel dafür gilt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das eng mit den in Bonn ansässigen Einrichtungen der Wissenschaftsverwaltung wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder dem Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) kooperiert. Zudem gibt es enge Arbeitsbeziehungen zwischen den Bundesministerien für Umwelt, Natur, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und den in der Bundesstadt etablierten 19 Organisationen der Vereinten Nationen (UNO).

Für uns Grüne ist es wichtig, dass nicht eine Region einen Strukturbruch erlebt, sondern ein sozialverträglicher Übergang stattfindet. Daher haben wir Grüne uns bei den Beratungen zur möglichen Änderung des Berlin/Bonn-Gesetzes stets für eine verantwortungsvolle Lösung für alle eingesetzt. Dazu zählen neben klimapolitischen auch finanzielle Aspekte, die Sie ansprechen. Langfristig muss daher ein Umzug aller Bundesministerien in den Berliner Raum diskutiert werden. Dieser darf aber nicht zum parteipolitischen Spielball gemacht werden, sondern muss gemeinsam besprochen werden. Dass Bonn erfolgreich internationale Organisationen - wie bereits 19 UN-Organisationen mit knapp 1000 Mitarbeiter*innen - ansiedeln konnte, ist ein großer Erfolg und zeigt, dass der Weggang von Teilen der Bundesministerien ohne große Strukturbrüche funktioniert.

Mit freundlichen Grüßen
Annalena Baerbock

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