Frage an Annalena Baerbock von Philipp P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Baerbock,
schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal.
Dieses ohnehin schon weiche Verbot wird in der Praxis jedoch weiter aufgeweicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html
Zum einen gibt es die Möglichkeit in Deutschland Tiere unter Betäubung zu schächten.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717#
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717-2
Außerdem wird Fleisch von im Ausland geschächteten Tieren nach Deutschland importiert.
https://youtu.be/MXN2piFmWLo
Die Nachfrager beruft sich auf religiöse Interessen und die Freiheit zum Bekenntnis/Religion.
In Deutschland gilt jedoch die Freiheit sich zu einem Bekenntnis oder einer Religion zu bekennen.
Es gilt jedoch nicht die Freiheit der Bekenntnisse/Religionen alles zu tun, bzw. Narrenfreiheit unter dem Deckmantel der Religion.
Das schächten ist ein mitunter minutenlanger Todeskampf für die Tiere.
Wen Sie sehr starke Nerven haben können Sie sich hier anschauen was schächten für die Tiere bedeutet.
https://www.youtube.com/watch?v=paH6JmVL2FA
Was werden Sie gegen diese Tierquälerei tun?
Mit freundlichen Grüßen
P. P.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. In der vorletzten Legislaturperiode haben wir bereits einen Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz vorgelegt. Er enthält unter anderem eine Regelung zum Schlachten mit Elektrokurzzeitbetäubung. Für uns ist das ein verfassungskonformer Kompromiss zwischen dem Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung und dem im Grundgesetz als Staatsziel verankerten Tierschutz. Den durch die Betäubung bewusstlosen Tieren wird dadurch Leid und Schmerz erspart. Den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz finden Sie unter http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/097/1709783.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Annalena Baerbock