Frage an Annalena Baerbock von Helmut S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Baerbock,
in habe in einer Studie der EU gelesen, in der Area C der Westbank, die 62 % der Gesamtfläche der Westbank abdeckt, lebten 2011 noch 5,8 % der damaligen palästinensischen Westbank-Bevölkerung.
Meine Frage bezogen auf diese Area C: Liegt nach Ihrer Kenntnis und Ihrem Urteil hier ein Sachverhalt vor, der im Völkerrecht mit "Ethnischer Vertreibung" oder "Ethnischer Säuberung" qualifiziert zu werden pflegt? Sollte für Sie diese Frage offen sein: Was beabsichtigen Sie zu unternehmen, um diese Frage zu klären? Da Sie Völkerrecht studiert haben, unterstelle ich, daß Sie diese Frage beantworten können.
MfG
H. S.
Quelle: http://www.ipk-bonn.de/downloads/EU-Report-Area-C.pdf
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir von Bündnis 90/Die Grünen befassen uns seit Jahren mit der Problematik der sogenannten C-Gebiete in der Westbank und der Politik der israelischen Regierung dort. Unsere Bewertung der Lage und unsere politischen Forderungen können sie dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen im Anhang entnehmen, welchen wir in den Bundestag eingebracht haben (Bundestagsdrucksache 17/9981).
Dort heißt es u.a.:
„Genau solche Investitionen sind aber aus zwei Gründen dringend geboten: Zum Einen wird es ohne eine wirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung der C-
Gebiete keinen Aufbau eines zusammenhängenden und lebensfähigen palästinensischen Staates geben können. Zum anderen droht ohne den Ausbau von Investitionen in den C-Gebieten die Hilfe und Unterstützung für den zukünftigen palästinensischen Staat, die die UNO, die EU und auch Deutschland leisten, einer insgesamt negativen Entwicklung Vorschub zu leisten. Diejenigen finanziellen Mittel, die nicht in die C-Gebiete, sondern in die B- und A-Gebiete fließen, in denen die Möglichkeiten, Infrastruktur aufzubauen wesentlich besser sind, verstärken ungewollt die Asymmetrie der Lebensqualität zwischen den unterschiedlichen Gebieten. Es entsteht ein zunehmender Sog für diejenigen Palästinenser, die in den C-Gebieten leben, diese zu verlassen und in die A- oder B-Gebieten umzuziehen. Auf diese Art und Weise wird zur Entstehung eines Enklavensystems beigetragen, bei dem die A- und B-Gebiete als Inseln in dem von Israel kontrollierten C-Gebiete liegen. Damit wird eine Struktur
gefestigt, die nicht nur das Gegenteil eines zusammenhängenden und lebensfähigen palästinensischen Staates ist – ein solcher Staat wird durch diese Struktur auf Dauer verhindert.“
Mit freundlichen Grüßen
Annalena Baerbock