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Anna Lührmann
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Frage von Berthold F. •

Frage an Anna Lührmann von Berthold F. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Lührmann,

vielen Dank für Ihre Antwort zum Themenkomplex "Fluglärm".

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Flugsicherungsprivatisierung setzt keine klaren Rahmenbedingungen - insbesondere fehlen jegliche Regularien, wie Lärmschutz zu berücksichtigen ist. Und gegenüber einer privaten Gesellschaft sollte auch die Position der Fluglärmschutzkommission gestärkt werden.

Werden Sie Ihn deshalb, was eigentlich geboten ist, ablehnen?

Der Entwurf des Landesentwicklungsplans ist schlimm - aber er lässt trotzdem erkennen, dass der Lärmschutz sich an den Beschlüssen der Mediation orientieren soll (u.a. mit Anwendung der 100/100-Regel). Die Lex Fraport (das Fluglärmschutzgesetz) bleibt deutlich dahinter zurück. Besonders fatal ist, dass in der Lex Fraport festgeschrieben werden soll, dass Planfeststellungsbehörden an die Grenzwerte gebunden werden sollen - dieses Gesetz würde es der Hessischen Landesregierung unmöglich machen, im Planfeststellungsbeschluss die Grenzwerte der Mediation anzuwenden. Wollen Sie wirklich auf diesem Weg erreichen, dass die Bürger noch nicht einmal den geringen Schutz bekommen sollen, den die Mediatoren beschlossen haben?

Mit freundlichen Grüßen

Berthold Fuld

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Fuld,

vielen Dank für Ihre weiteren Fragen zum Thema Fluglärm.

1. Alle im Bundestag vertretenen Parteien und auch die meisten Experten haben sich für die Privatisierung der DFS ausgesprochen, weil es sich dabei lediglich um eine Änderung der Rechtsform handelt. Der Bund behält umfassende Überwachungs- und Durchgriffsrechte gegenüber der privatisierten Gesellschaft. Gleichzeitig wird eine neue Aufsichtsbehörde errichtet, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Diesem Amt werden durch das Gesetz alle Aufsichts- und Regulierungsaufgaben im Bereich der Flugsicherung übertragen. Ich teile ihre Auffassung, dass die Flugsicherung genauere Rahmenbediungen bekommen muss, was den Lärmschutz angeht. Daher werde ich den Gesetzesentwurf nochmal genauer prüfen und mit unseren Fachleuten eine Strategie überlegen, wie und ob wir (gegen den Widerstand der anderen Parteien) da einen besseren Lärmschutz verankern können. Davon werde ich dann auch meine Zustimmung abhängig machen.

2. Das Umweltministerium hat am LEP kritisiert, er würde den Vorgaben der Störfallkommmission nicht gerecht und wiederspreche den Vorgaben der EU-Kommission. Dem Kompromiss zum Fluglärmgesetz haben die grünen Kabinettsmitglieder nur zugestimmt, weil ein weiteres Scheitern das endültige Aus der Novelle bedeutet hätte und zudem mit der grünen Fraktion vereinbart ist, dass sie z.B. die 100/100-Regelung im parlamentarischen Verfahren noch versucht ins Gesetz zu bringen.

Von daher sehe ich es als meine Aufgabe an, in der kommenden Debatte - sowohl um das Gesetzt zur Flugsicherung als auch Fluglärm - in Fraktion und Ausschüssen die Interessen der Flughafenanreihner zu vertreten. Daher war ich am Montag sowohl in Offenbach bei der Demo zu Beginn des Erörterungsverfahrens als auch im Bannwald vor Ort (meinen Erfahrungsbericht finden Sie unter www.anna-luehrmann.de/show/86067.html). Dabei waren auch zahlreiche andere Grüne (z.B. Frank Kaufmann, Staatssekretärin Margaretha Wolf, Fraktionsvorsitzender Al-Wazir), von den anderen Parteien habe ich jedoch kaum jemanden gesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Lührmann

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