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Anna Kassautzki
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Frage von Miriam Y. •

Wie sollen Urheber von Textinhalten ihr Urheberrecht realistisch einklagen, wenn ChatGBT und Co - anders als jeder Politiker in seiner Abschlussarbeit - nicht konsequent in jedem Satz zitieren müssen?

Sehr geehrte Frau Kassautzki,

in Ihrer Antwort vom 13.03. sprachen Sie davon, auf eine konsequente Durchsetzung des Urheberrechts und eine Transparenzpflicht der Inputdaten zu setzen.
In der Praxis müssten Soloselbstständige mit begrenzten Ressourcen Anwälte beauftragen, um gegen große Konzerne zu klagen. Zusätzlich erschwert wird dies, wenn Soloselbstständige Ihre Arbeit über Mittler wie Agenturen und Verlage veröffentlichen und bspw. als Übersetzer häufig nicht einmal namentlich darunter genannt werden.
Sie sprachen davon, "dass ein Bezahlmodell dazu führen könnte, dass kleinere [KI-]Anbieter aus dem Markt gedrängt werden [könnten], weil sich nur große Anbieter die Abgaben leisten können". Aber wieso sorgen Sie sich als SPD-Mitglied bei Geschäftsmodellen, die auf gestohlenen Inhalten basieren, mehr um den Schutz kleiner vor großen Unternehmen als um noch kleinere Autoren, die diese Inhalte ehrlich produziert haben, und möchten die Durchsetzung ihres Rechts auf sie abwälzen?

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