Werden Sie sich – entsprechend des geltenden Koalitionsvertrages – dafür einsetzen, die Pläne der Bundesinnenministerin zur Massenüberwachung zu stoppen bzw. zu bremsen?
Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es: "Das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet ist zu gewährleisten."
Demgegenüber sieht der Gesetzesentwurf der Fraktionen „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ anlasslose Kontrollen, Vorratsdatenspeicherung und Massenüberwachung vor.
Für Einzelheiten möchte ich Sie auf die Stellungnahme der GFF (s. BT-Ausschussdrucksache 20(4)493 G) hinweisen.
Ich habe gesehen, dass Sie die Initiative „Eintreten für Würde“ unterstützen, die sich gegen die übereilten und unnötigen Verschärfungen im Asylrecht ausspricht, die mit dem Gesetz „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ einhergehen würden.
Beide Entwürfe sind Teil eines Paketes und verfolgen dieselben fehlgeleiteten und illiberalen Intentionen. Ich habe daher die Hoffnung, dass Sie gewillt sind, sich dafür einzusetzen, dass auch die Vorschläge zur Ausweitung der Überwachung Unbescholtener abgeräumt oder zumindest massiv korrigiert werden.
Diese Frage kann ich klar bejahen. Nicht nur wegen des Koalitionsvertrages, als linke Sozialdemokratin habe ich bei den Sicherheitsgesetzen an vielen Stellen noch große Fragezeichen:
Wie Sie bereits erwähnt haben, teile ich die Kritik der Initiative „Eintreten für Würde“, was die geplanten Leistungskürzungen und Leistungsausschluss für Asylsuchende, mögliche Abschiebungen in Lebensgefahr und das fehlende Augenmerk auf Prävention angeht. Weiterhin halte ich eine Debatte über Probleme beim Asylrecht und Integration für unvollständig, wenn gleichzeitig im Integrationsbereich gekürzt werden soll. Gerade aus der Perspektive der Prävention halte ich diese Pläne für schädlich.
Nun zu Ihrer Frage: Bundespolizei und Bundeskriminalamt sollen zukünftig die Befugnis erhalten, biometrische Identifizierung durch Abgleich zu Bilddaten aus dem Netz durchzuführen. Es gibt Stand jetzt keine Verfahren am Markt, die Grundrechts- und Datenschutzkonform, geschweige denn konform mit dem AI-Act oder dem Koalitionsvertrag die beschriebenen Aufgaben lösen würden. Gerade beim AI-Act haben auch wir als SPD uns gegen die Nutzung zu Überwachungszwecken eingesetzt. Trotzdem sollen hier Befugnisse geschaffen werden, ohne die technische Seite zu spezifizieren. Ich bleibe bei meiner Aussage, dass gesellschaftliche Probleme nicht gelöst werden, wenn man Technik oder „künstliche Intelligenz“ darüberlegt.
Das schafft weder Vertrauen der Bürger*innen in den Rechtsstaat, noch verhindert es irgendeine zukünftige Straftat. Was wir brauchen, sind personell gut ausgestattete, gut ausgebildete, nicht ständig am Limit arbeitende Strafverfolgungsbehörden mit einer funktionierenden Basis-IT-Infrastruktur auf dem Stand der Technik.
Ich spreche mich nach wie vor für eine anonyme und pseudonyme Nutzung des Netzes, gegen Vorratsdatenspeicherung und gegen IP-Adressenspeicherung aus und werde mein möglichstes dafür tun, die Gesetzesvorschläge entsprechend zu ändern.