Frage an Anke Wirsing von Katrin R. bezüglich Jugend
Liebe Anke, ich würde gerne wissen ob es möglich ist im neuen ThürKitaG eine einheitliche Regelung für Geschwisterkinder zu finden? Denn es ist schon ein riesen Unterschied ob wir über Geschwisterkinder einer Einrichtung oder Kindergeldberechtigte Kinder reden. Desweiteren möchte ich gern wissen ob der Geschwister Rabatt (soziale staffelung) im Beitragsfreien Kita Jahr, ab 2020 den Jahren, nun auch Gesetzlich geregelt wird?
Liebe Katrin,
herzlichen Dank für die Frage, die ich teils mit Ja, teils mit Nein beantworten muss.
Mit der Verabschiedung des neuen Kindergartengesetzes wurde festgelegt, dass zukünftig die Kommunen zwingend die Zahl der Kinder in einer Familie berücksichtigen müssen (§29 Absatz 2 ThürKigaG), die genaue Ausgestaltung unterliegt jedoch weiterhin der kommunalen Selbstverwaltung, muss also vor Ort diskutiert und entschieden werden.
Rot-Rot-Grün hat allerdings zugleich eine Klarstellung vorgenommen, dass die Beitragsfreiheit eines Geschwisterkindes nicht die soziale Staffelung aufhebt. Dazu heißt es im §30 Absatz 5 (neu): "(5) Die Regelungen zur Elternbeitragsfreiheit haben auf die Bestimmungen zur sozialen Staffelung nach § 29 Abs.2 Satz 3 und deren Anwendung keinen Einfluss. Insbesondere bei Geschwisterregelungen sind Kinder, deren Tagesbetreuung nach Absatz 1 elternbeitragsfrei ist, so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag zu leisten wäre." Sollte sich die Kommune vor Ort dagegen sperren, kann sich auf genau diesen Absatz berufen werden.
Gerne können wir zu diesem Thema noch einmal persönlich Kontakt miteinander aufnehmen, um die Situation in Ihrer Kommune näher zu beleuchten.
Viele Grüße
Anke Wirsing