Wie stehen Sie zu Grundwasserschutz als Bürgerrecht?
Sehr geehrte Frau Rehlinger,
die geplante Ansiedlung von Svolt in der Wasserschutzzone im Linslerfeld würde erheblich das Grundwasser gefährden. Wussten Sie, dass die Klimadaten der Gutachten zur Bebauung nur bis zum Jahr 1990 reichen? Ist Ihnen bekannt, dass der Klimawandel auf dem Linslerfeld bereits heute mehr Sonneneinstrahlung und Verdunstung bewirkt und dies erst recht zunimmt durch Versiegelung von 80ha plus Entnahme für die Batterieproduktion? Sehen Sie Grundwasserschutz als Bürgerrecht?
Sehr geehrter Herr F.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser ist wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge. Das Saarland hat im Bundesvergleich eine sehr gute Grundwasserversorgung. Die Lage im Wasserschutzgebiet macht einen hohen Grad an Präventions- und Schutzmaßnahmen erforderlich, die von der zuständigen obersten Wasserschutzbehörde geprüft werden. Alle Bedingungen gemäß Schutzgebietsverordnung müssen vollständig eingehalten und sämtliche Gefährdungen des Bodens müssen ausgeschlossen werden. In den rund 50 Wasserschutzgebieten im Saarland gibt es bereits mehrere mit Auflagen versehene Industriegebiete, u. a. das Industriegebiet Lisdorfer Berg.
Für die geplante Ansiedlung sind ausreichend Wasserressourcen vorhanden. Zudem ist die Fabrikplanung auf Nachhaltigkeit ausgerichtet, sodass der Wasserverbrauch auf das notwendige Maß beschränkt wird, z. B. durch Wiederverwendung innerhalb des Produktionsprozesses und Nutzung von Regenwasser. Bereits bekannt ist, dass der Wasserbedarf der geplanten Fabrik vollständig über bislang nicht genutzte Wasserrechte gedeckt werden kann, keine neuen Wasserrechte beantragt oder genehmigt werden müssen und die öffentliche Trinkwasserversorgung auch während des Betriebs immer sichergestellt ist.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass es keine Produktionsabwässer aus der Fabrik geben wird. Dies wird erreicht, indem die Abwässer der Fabrik einer zentralen, werksinternen Kläranlage zugeführt werden. Detaillierte Informationen zur Wassermenge erhalten Sie bei der Gemeinde Überherrn, die Herrin des Verfahrens ist, unter https://ueberherrn.de/begleitgremium-workshop-2/
Mit freundlichen Grüßen
Anke Rehlinger