Wie stehen Sie zu der Gesundheitsfördernden Entkriminalisierung von Genusscannabis und dem CanG im Allgemeinen?
Welche Rolle wird das Saarland diesbezüglich im Bundesrat vertreten?
Sehr geehrter Herr S.,
Sie werden sicherlich die Abstimmung des Bundesrates verfolgt haben und wissen, dass sich das Saarland für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen hat, dabei aber überstimmt wurde.
Das Saarland sah einige Verbesserungsansätze für den Gesetzesentwurf und hielt die aktuelle Fassung für nicht ausreichend geeignet, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Das Vermittlungsverfahren hätte man dazu nutzen können, das Gesetz und dessen Umsetzung zu verbessern und konkreter auszuarbeiten. Des Weiteren war aus unserer Sicht nicht hinreichend dargestellt, wie über das bereits bestehende Angebot weitere Prävention betrieben werden soll. Denn Cannabis ist und bleibt eine Droge, von der Gesundheitsrisiken ausgehen. Der Konsum von Cannabisprodukten darf trotz der Teillegalisierung nicht verharmlost werden.
Mit freundlichen Grüßen