Welche Kosten entstehen der Kommune, dem Land bzw. dem Bund für Infrastrukturmassnahmen der SVolt Ansiedlung in Überherrn?
Bitte bestätigen Sie folgende Annahmen oder geben eigene Abschätzung der Kosten an:
1.Ankauf der Fläche ca. 40Mio €,
2.Planungskosten ca. 3 Mio €,
3.Straßenbau (Verlegung von 2,7km Landstraße) ca. 12 Mio €,
4.Einebnen und Zuwegung ca. 10 Mio €,
5.Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Verlegung von 1,8km Trinkwasserleitung, Bau Brunnen 7 sowie Wasseraufbereitungsanlage) ca. 10 Mio €.,
6.Vorausleistungen Planung/Koordination zur schlüsselfertigen Erstellung von Fabrikgebäuden ca. 600 Mio €,
7.Aufrüstung Schutzmaßnahmen wie Feuerwehr, Katastrophenschutz etc. ca. 1 Mio €, Aufwendungen für Ausweichflächen mindestens 40 Mio.€.
8.Bereits erfolgte Planungen, Gutachten, Verfahren, Öffentlichkeitsarbeit ca. 3 Mio € vom Land bereits beauftragt und bezahlt.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die SHS Strukturholding Saar bzw. die Landeswirtschaftsförderungsgesellschaft gwSaar fungiert als Partnerin für die Planung und Realisierung des Vorhabens auf dem Linslerfeld in Überherrn.
Zum Kerngeschäft der Landeswirtschaftsförderungsgesellschaft gw Saar gehört seit Jahren unter anderem die Flächenerschließung für Industrie- und Gewerbegebiete. Zur Herstellung des für die Flächenerschließung notwendigen Planungsrechts in Form des Bebauungsplanes werden bei jeder Flächenerschließung die erforderlichen Vorplanungen und Gutachten durch die gw Saar als Erschließungsträgerin beauftragt. Als Voraussetzung für das Ansinnen, das Linslerfeld in eine gewerbliche Nutzung zu überführen, wurden daher auch hierfür die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die dazu notwendigen Gutachten beauftragt.
Im Übrigen wurde bereits im Jahr 2010 seitens des Gemeinderates der Grundsatzbeschluss gefasst, im Bereich Linslerfeld ein Gewerbe- und Industriegebiet auszuweisen und die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. Im Jahr 2019 wurde im Gemeinderat die Einleitung der Verfahren zur Teiländerung des Flächennutzungsplans und zu Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans konkret beschlossen. Kraft Gesetzes steht der Gemeinde Überherrn die Planungshoheit zu. Die gwSaar bereitet deshalb zusammen mit der Gemeinde Überherrn, die notwendigen Beschlüsse für die Realisierung des Vorhabens in Form des Bebauungsplanes und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes vor.
Die Kosten für die Vorbereitung des Bebauungsplanes und die dazu notwendigen Fachgutachten trägt die gwSaar. Da ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erarbeitet wird, sind die Gutachten schon sehr eng auf die bekannten Anforderungen von SVOLT bezogen. Die Kosten der Herstellung der Erschließung mit öffentlicher Infrastruktur trägt die gwSaar als Erschließungsträgerin für das geplante Industriegebiet. Diese Planungskosten fließen, ebenso wie die Aufwendungen für den Grunderwerb, die Baureifmachung und alle weiteren Erschließungskosten in die Kalkulation des Grundstückpreises ein, der vom Investor zu tragen ist. Über die Höhe der Kosten kann ich Ihnen im Moment leider keine gesicherte Antwort geben, es sind noch nicht alle Kostenblöcke bekannt. Wir betonen an dieser Stelle nochmals, dass unternehmensbezogene Investitionen wie z. B. der Neubau der Produktionsanlagen ausschließlich von SVOLT zu tragen sind.
In der Sitzung des Gemeinderats Überherrn vom 22.4.2021 wurde die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens betreffend der Fläche ,Linslerfeld‘ in Überherrn beschlossen. Damit stehen wir am Anfang eines ergebnisoffenen Verfahrens. Das BauGB sieht im Rahmen dieses sogenannten Bauleitplanverfahrens auch eine Umweltprüfung vor.
Das zweistufige Bauleitplanverfahren, welches eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vorsieht, dient der Schaffung von Planungsrecht als Grundlage für den Bau des Vorhabens. Im Zuge von Bauleitplanverfahren werden u. a. die Themenfelder Umwelt- und Naturschutz, Landschaftsschutz, Bodenschutz, Klima- und Lufthygiene, Verkehr, Lärm, Hydrogeologie ausführlich behandelt und nach Bedarf fachgutachterlich begleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der sog. Träger öffentlicher Belange ist ebenfalls gesetzlich festgeschrieben.
Stellungnahmen können von allen Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des zweistufigen Bauleitplanverfahrens eingebracht werden. Sie haben dann einen rechtlichen Anspruch auf Prüfung und Bewertung ihres Einwandes. Im Rahmen des Verfahrens stehen den Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Möglichkeiten zur Information und Beteiligung offen. Alle im Rahmen der Bauleitplanung erstellten Gutachten, Ergebnisse sowie Auflagen werden öffentlich zugänglich sein. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit startet in den nächsten Monaten. Informationen hierzu werden auf der Webseite der Gemeinde Überherrn und in der Überherrner Rundschau veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass Fragen über das Portal "abgeordnetenwatch" nicht Teil der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind. Sie sollten daher Ihre Fragen ggf. gesondert auf offiziellem Wege im Verfahren vortragen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Rehlinger