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Anke Rehlinger
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Frage von Susanne N. •

Warum werden die Coronamaßnahmen nicht konsequent zum 1. März abgeschafft?

Zum 1. März sollen wie vom BMG verkündet fast alle Corona-Maßnahmen in allen Bundesländern auslaufen. Nur die Maskenpflicht für Besucher von Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen bleibt bestehen. Ich bitte Sie inständig mir die Logik zu erklären: Ich treffe Mitarbeiter solcher Einrichtungen, wenn ich einkaufe, Bus fahre, Zug fahre, im Restaurant esse, eine Veranstaltung besuche oder mit dem Hund im Wald spazieren gehe. Wenn man sich gut kennt, begrüßt man sich auch schon mal herzlicher. Aber wenn ich dann deren Arbeitsstätte aufsuche, wo diese Menschen, die ich womöglich gerade erst ohne Maske getroffen habe, arbeiten, darf ich dort nur mit Maske hin? Ich verstehe es einfach nicht. Werden Sie im Saarland diese Regelung wirklich so umsetzen?

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Liebe Frau N.,

in der Tat hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt, dass fast alle Maßnahmen nunmehr aufgehoben werden. Die von Ihnen angesprochene Regelung, dass eine Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen in Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen besteht, ist aber gerade eine von den erhaltenen Bundesregelungen: § 28a Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 IfSG. Die Bundesregierung hat zwar durch Rechtsverordnung die Mitarbeiter von der Pflicht befreit, aber nicht Patient*innen oder Besucher*innen. Die Pflicht besteht somit bundesweit und ist gerade keine Landesregelung. Daher haben wir auf Landesebene keine Handhabe.

Dahingehend dürfen wir auch auf die Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums verweisen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/test-und-maskenpflicht-fallen-bereits-zum-1-maerz-14-02-2023.html

Mit freundlichen Grüßen

Anke Rehlinger

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