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Anke Rehlinger
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Frage von Martin L. •

Warum unterstützen Sie nicht (stärker) die Teilnahme von Kommunen und/oder Bürger an Windparks? Wie können Sie und die Gemeinde das ändern?

Die Firma Boreas würde gerne in Berus eine Windkraftanlage installieren (https://www.saarland.de/muv/DE/portale/windenergie/aktuelles/aktuelle-meldungen/aktuelle_meldungen_lua/2021/Windpark_Berus.html).
Nach Rückfrage bei Firma Boreas und dem Rathaus der Gemeinde Überherrn ist bisher keine Beteiligung der Gemeinde bzw. der Bürger geplant, obwohl in unmittelbarer Nähe des Standortes ein Energiepark entstehen soll (siehe Seite 31f https://www.stoffstrom.org/wp-content/uploads/2021/01/Gesamtdokumentation-GNK-Saarland.pdf).
Würde dies nicht der Abhängigkeit von Energieimporten entgegenwirken sowie lokale Wertschöpfung und Akzeptanz erhöhen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.

vielen Dank für Ihre Nachricht. Grundsätzlich bestehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Stärkung der Teilhabe von Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern am Ausbau der Windenergie vor Ort – aktiv oder passiv.

Das EEG 2021 enthält erstmals auch Regelungen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen am Ausbau der Windenergie. Gemeinden, in denen eine Windenergieanlage errichtet wird, und Gemeinden, die von der Errichtung unmittelbar betroffen sind, können so seitdem an dem Betrieb von Windenergieanlagen finanziell beteiligt werden. Gemeinden im Umfeld zukünftiger Windenergieanlagen sollen damit finanziell stärker von der Windenergienutzung vor Ort profitieren. Das Umsetzen der Regelung ist für die jeweiligen Betreiber zwar freiwillig, aber auch kostenneutral: dieses Geld können sich Betreiber von den Netzbetreibern zurückerstatten lassen. Demnach können Betreiber von Windenergieanlagen bis zu 0,2 Cent pro vor Ort erzeugter Kilowattstunde an die Standortkommunen weiterreichen. Dadurch profitieren die Kommunen und das örtliche Gemeinwohl durch eine passive Teilhabe, regionale Wertschöpfung und Akzeptanz sind dabei ausschlaggebend. Auch wenn es sich um eine freiwillige Regelung handelt, spricht vieles dafür, dass in Zukunft in den meisten Fällen danach verfahren wird.

Eine aktive Teilhabe muss stets zwischen den Partnern vor Ort, dem Betreiber von Windenergieanlagen und der Kommune, vereinbart werden. In vielen mir bekannten Fällen wurden solche Beteiligungsmöglichkeiten bereits realisiert, teilweise z. B. über Bürgerenergiegenossenschaften, teilweise über betreibereigene Beteiligungsgesellschaften.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Rehlinger

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