Hallo Frau Rehlinger, ist abzusehen, wann es die Entlastungen für Verbraucher bei nicht leitungsgebundenen Brennstoffen gibt?
Sehr geehrter Herr H.,
die Preissteigerungen im Energiebereich belasten viele Haushalte in Deutschland. Daher haben sich Bund und Länder auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt. Nach der Einführung der gesetzlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen können damit auch Haushalte, die mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen, entlastet werden, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren. Dazu stellt der Bund 1,8 Milliarden Euro für einen „Härtefallfonds alternative nicht leitungsgebundene Brennstoffe“ bereit.
Das Wichtigste in Kürze:
- Anträge können seit dem 8. Mai 2023, über folgendes Online-Portal unkompliziert eingereicht werden: https://nle-Brennstoffhilfe.de
- Die Antragsstellung ist voraussichtlich bis zum 20. Oktober 2023 möglich.
- Das saarländische Wirtschaftsministerium informierte hierzu umfassend: www.saarland.de/privathaushalte
Über einen Online-Rechner kann vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung überhaupt in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/
In Einzelfällen können die Antragsformulare postalisch an Bürgerinnen und Bürger verschickt werden, die beispielsweise über keinen Internetzugang verfügen, oder sich mit digitalem Antragsverfahren nicht hinreichend auskennen. Hierzu können die Formulare seit Mittwoch, 10. Mai, über die folgende Telefonnummer: 0681-501-4433 oder haertefallhilfen.privathaushalte@wirtschaft.saarland.de bestellt werden. Diese müssen dann wiederum postalisch an die im Formular angegebene Postadresse in Hamburg zurückgesendet werden.
Ich habe mich von Beginn an auf Bundesebene aktiv dafür eingesetzt, dass im Wärmemarkt auch Kunden, die andere Energieträger als Gas und Fernwärme einsetzen, angemessene Entlastungen für eingetretene Preissteigerungen erhalten. Ich bin froh, dass der Bund nun endlich geliefert hat und die Anträge nun gestellt werden können.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Anke Rehlinger