Frage an Anke Frieling von Peter S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Frieling,
ich beziehe mich auf die schriftliche Anfrage an den Senat "Nachgefragt: 23,5 Millionen Euro für das Gelände des Volksparkstadions?"
Darin bitten Sie den Senat um Auskunft zur beihilferechtlichen Prüfung des Kaufs des Geländes des Volksparkstadions, die von der GÖRG Partnerschaft von Rechtsan-wälten mbB durchgeführt wurde.
Wenn ich es richtig verstehe, kann ein solche Prüfung durch eine Rechtsanwaltskanzlei keine vollständige Gewissheit verschaffen.
Denn für die Beihilfeprüfung zuständig ist die Europäische Kommission. Das einzuhaltende Verfahren ist in Artikel 4 der einschlägigen Verordnung (EU) 2015/1589 beschrieben.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32015R1589
Ein Beschluss der Kommission müsste innerhalb von zwei Monaten nach
Anmeldung ergehen, also innerhalb einer vertretbaren Zeit.
Warum wendet sich also die Stadt nicht direkt an die Europäische Kommission?
Würde dies nicht Rechtsanwalts-Kosten sparen und Rechtssicherheit garantieren?
Ich danke für Ihr Interesse und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
P. S.
Sehr geehrter Herr S.,
entschuldigen Sie bitte die späte Beantwortung Ihrer Frage, die mich aufgrund eines technischen Problems erst jetzt erreicht hat. Vermutlich hat sich die Frage zwischenzeitlich erledigt. Falls nicht oder falls neue Fragen aufgekommen sind, nehmen Sie bitte gern Kontakt zu mir auf, hier oder auch unter kontakt@ankefrieling.de.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Frieling