Frage an Anke Frieling von Linde J. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Frieling,
ich habe Fragen zur Verständigung zum „Faktencheck Fernbahnhof Diebsteich“, die am 1. April durch die neue Bürgerschaft gebilligt werden soll. (Bürgerschaftsdrucksache 22/37).
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/70143/verstaendigung_z…
Ziel der Verständigung zwischen Stadt, Deutscher Bahn und VCD Nord ist es erklärtermaßen, zu „einer deutlichen Steigerung des Fahrgastaufkommens“ am neuen Diebsteich-Bahnhof („Altona Nord“) zu kommen. Dies dürfe aber nicht durch eine Verschlechterung des Leistungsangebots an anderer Stelle erreicht werden, also auch nicht durch eine „Reduzierung der Anzahl an Zughalten am Regional- und Fernbahnhof Dammtor“ (siehe Punkt 1. a aa).
Allerdings wird dieses Versprechen der Deutschen Bahn durch die dem Verständigungs-Papier beigefügten „Protokollnotizen“ gleich wieder entwertet. Dort wird mit Blick auf die erwähnte Passage im Verständigungs-Papier erklärt: „Die Formulierung bedeutet nicht, dass eine Reduzierung der Halte am Bahnhof Dammtor generell ausgeschlossen wird. Dem wird allseitig zugestimmt.“
Ohne groß zwischen den Zeilen lesen zu müssen, kann man dies im Umkehrschluss wohl nur so verstehen, dass eine Reduzierung des Angebots am Bahnhof Dammtor durchaus in Betracht kommt und dem kraft Unterschrift von Finanzsenator Dr. Dressel seitens des Senats bereits zugestimmt wurde.
Wäre es nicht im Gegenteil notwendig, auch am Bahnhof Dammtor eine Verbesserung des Leistungsangebots anzustreben? Ansonsten wäre doch Menschen aus dem Hamburger Westen gezwungen, zum schon heute völlig überfüllten Hauptbahnhof zu fahren, um die Fernzüge zu nehmen.
Wie verstehen Sie die Protokollnotiz zu 1. b bb, dass „die Vereinbarung gegenstandslos ist“, wenn es der Deutschen Bahn in ihrer Planung nicht gelingt, die versprochene „Steigerung der Leistungsfähigkeit des Bahnhofs Altona-Nord“ zu erreichen? Bedeutet dies, dass dann auch alle anderen im Einigungs-Papier seitens der Deutschen Bahn gemachten Zusagen hinfällig sind?
Ist es dann nicht trotzdem so, dass die Deutsche Bahn den Diebsteich-Bahnhof ohne irgendwelche Verbesserungen bauen kann, weil der VCD Nord ja bereits am 31. März seine Klage zurücknehmen soll und damit auch der gerichtlich verhängte Baustopp fällt?
Wäre es vor diesem Hintergrund nicht angezeigt, mit den Beratungen in der Bürgerschaft zumindest zu warten, bis das in 1. b dd von der Deutschen Bahn versprochene Testat bezüglich der Leistungsfähigkeit des geplanten Bahnhofs vorliegt und auf seine Stichhaltigkeit geprüft werden konnte?
Wenn ich es richtig verstanden habe, war doch am 12. Februar sowieso die Befassung der Fachausschüsse beschlossen worden. So steht es im Plenarprotokoll auf Seite 8909:
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/70112/plenarprotokoll_…
Wie kommt es, dass darauf jetzt offensichtlich verzichtet werden soll?
Danke im Voraus für Ihre Antwort und
mit besten Grüßen
Linde Jörck
Sehr geehrte Frau. J.,
bitte entschuldigen Sie die späte Beantwortung Ihrer Frage, die mich aufgrund eines technischen Problems erst jetzt erreicht hat. Ihre Frage hat sich vermutlich zwischenzeitlich erledigt. Falls nicht, nehmen Sie bitte gern wieder Kontakt zu mir auf, hier oder auch direkt unter kontakt@ankefrieling.de.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Frieling