Frage an Anke Erdmann von Karin Z. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Erdmann,
ich wende mich an Sie, als "meinen" Abgeordneten im Landtag und auch als engagierten Politiker.
Die Bürger der Ostsee-Schlei-Region, insbesondere von Eckernförde und der Halbinsel Schwansen, wurden in der vorletzten Woche aufgeschreckt und von der vollendeten Tatsache überrascht, dass hier in Kürze mit der Erdölförderung begonnen werden soll.
Ob dies durch Bohren oder Fracking geschehen wird, soll scheinbar noch nicht feststehen.
Nicht nur, dass unsere Trinkwassergewinnung stark gefährdet ist, die Landschaft -und damit der dringend benötigte Wirtschaftsfaktor Tourismus- ruiniert wird, die Immobilien erheblich an Wert verlieren werden (wer will schon neben einem Bohrturm oder auf einer Fracking-Line leben und sein Haus Bergschäden wie im Ruhrgebiet aussetzen), erschüttert mich besonders der Maulkorberlass, der offiziellen Stellen jede weitere Information der Bürger verbietet.
Wie ein Politiker der Grünen sich äußerste, würden die Bürger keine Chance haben, ihre Rechte auf Gesundheit, Umweltschutz und Besitzstandswahrung zu verteidigen; denn schließlich gehe Gemeinwohl vor Einzelinteressen.
Wir sehen das anders. Wir können kein Gemeinwohl darin erkennen, wenn ein Wirtschaftsunternehmen aus norwegischen und deutschen Unternehmen, zu ihrem eigenen Profit unternehmerische Interessen verfolgt.
Wir möchten unsere Bürgermeister und auch die Politiker, die unsere Rechte und unser gemeinsames Wohl hier im schönsten aller Bundesländer vertreten, nach Kräften unterstützen.
Deshalb an Sie unsere Bitte um Ihre persönliche Meinung und/oder die Ihrer Partei und vielleicht auch um Hinweise, was wir tun können.
Vielen herzlichen Dank
und ein ebenso herzliches Moin
Karin Zickler
Sehr geehrte Frau Zickler,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nun ist mein Spezialgebiet nicht die Energie- sondern die Bildungspolitik, ich hoffe aber, Ihnen weiterhelfen zu können:
Viele der Bedenken, die Sie äußern, teile ich!
In Schleswig-Holstein stehen wir mit dieser Haltung in einem breiten Bündnis: Zum einen gibt es eine eindeutige Haltung des gesamten Landtages gegen Fracking. Auch die Landesregierung und mit ihr Robert Habeck, hat sich wiederholt klar gegen Fracking positioniert:
(Der neuste Antrag - im Februar beschlossen - ist hier zu finden: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0600/drucksache-18-0671.pdf )
http://www.schleswig-holstein.de/MELUR/DE/Service/Presse/PI/2014/0214/MELUR_140221_LT_Rede_Fracking.html
http://www.schleswig-holstein.de/MELUR/DE/Service/Presse/PI/2014/0514/MELUR_140509_Fracking.html
Das Problem, vor dem wir Landespolitiker stehen, besteht im vermaledeiten Bergrecht. Das ist ein Bundesgesetz, das vor allem die Ausbeutung von Bodenschätzung regelt und uns Grünen schon lange ein Dorn im Auge ist. Ändern kann das aber nur der Bund. Die Genehmigungsbehörde für z.B. solche Aufsuchungserlaubnis ist das Landesbergamt in Niederdachsen. Dort wird entschieden, dass das Amt seinen Sitz in Niedersachsen hat, ändert übrigens nichts daran, dass es die für SH zuständige Behörde ist. Die Aufsuchungserlaubnis selber beinhaltet noch keine Genehmigung für Bohrungen. Bisher wurden noch keine Anträge für Bohrungen gestellt (auch nicht für Probebohrungen).
Das Bergrecht kennt zwar nicht den Begriff "Fracking", nur den Begriff "Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen"- bei der Beantragung einer Aufsuchungserlaubnis ist daher auch nicht zweifelsfrei geklärt, ob der Antragsteller ein Interesse am Fracking hat oder nicht, das ist alles Spekulation.
Weil uns Koalitionsfraktionen das Bergrecht nicht weit genug geht, setzen wir uns für eine Änderung über den Bundesrat ein.
Ich habe mir erklären lassen, dass zu unterscheiden ist zwischen Aufsuchungserlaubnissen (das sind neue Gebiete) und Bewilligungserlaubnissen (das sind Gebiete, in denen in der Vergangenheit bereits Kohlenwasserstoffe gefördert wurden). Beides ist aber die erste Stufe des zweistufigen Verfahrens. Zu dem Zeitpunkt finden keine Prüfungen der Umweltrelevanz statt, eben weil auch noch keine konkreten Tätigkeiten erlaubt werden, es geht um das vielzitierte "Claim abstecken", um einer möglichen Konkurrenz zuvorzukommen. Schwedeneck ist m.W. ein Bewilligungsfeld, denn hier ist auch schon in der Vergangenheit gefördert worden. Aber auch hier gilt für beide Felder das oben Gesagte dass dort keine konkreten Tätigkeiten (Bohrungen) bisher beantragt wurden. Dazu muss ein Antrag auf Betriebsplangenehmigung gestellt werden. So ist jedenfalls mein Wissenstand.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen so viele Verlinkungen sende. Hier ist aber noch ein weiterer:
http://www.schleswig-holstein.de/MELUR/DE/Startseite/Slider/DL/Erlaubnisfelder__blob=publicationFile.pdf - eine Übersicht auf der Seite des Umwelt- und Energiewendeministeriums.
Der Kreis Rd-Eck hat die Karten mit den Erlaubnis- bzw. Bewilligungsfeldern veröffentlicht und bereitet zusammen mit den Ämtern bzw. Gemeinden eine Stellungnahme für bis 3. Oktober vor. Hier macht es also auch Sinn, sich an Ihre Vertreter/innen in der Kommunalpolitik zu wenden, denn die Stellungnahmen werden jetzt erarbeitet. Für aktuelle Fragen können Sie sich auch an das Ministerium von Robert Habeck wenden. 0431/9887203 - mit dieser Nummer landen Sie im Ministerbüro. Beziehen Sie sich gerne auf mich, denn dort sind die Informationen frischer und direkter zu bekommen.
In der Hoffnung, etwas weitergeholfen habe
Anke Erdmann