Frage an Anke Erdmann von Karen V. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Erdmann,
wie ist der Stand der Dinge beim geplanten Bibliotheksgesetz? Eigentlich sollte es noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Für die gesicherte Existenz der Bibliotheken im Lande ist es eminent wichtig, dass dieses Gesetz kommt und z.B. Öffentliche Bibliotheken zur Pflichtaufgabe von Kommunen ab einer bestimmten Größe werden. Bibliotheken haben Lotsenfunktion im Informationsdschungel, sie bieten eine leichten Zugang zu gedruckten und in anderen Formen vorliegenden Medien und helfen so Bürgerinnen und Bürgern beim lebenslangen Lernen und Informationssuche. Bibliotheken fördern das Lesenlernen bei Kindern durch viele spezielle Programme und legen so die Basis für erfolgreichen Schulbesuch, gute Ausbildungen und qualifizierte Berufstätigkeit. Ohne gut ausgestattete Bibliotheken wäre die Kultur- und Bildungslandschaft deutlich ärmer.
Ich bitte Sie, sich für ein gutes Bibliotheksgesetz in SH einzusetzen!
Mit freundlichem Gruß
Karen Verweegen
Sehr geehrte Frau Verweegen,
vielen Dank für Ihre Mail. Bitte entschuldigen Sie, dass meine Antwort so lange auf sich warten ließ. Ich musste mich erstmal selber schlau machen, denn auch wenn ich dem Bildungs- und Kulturausschuss vorsitze, muss ich auf die Expertise der kulturpolitischen Sprecherin zurückgreifen.
In unserem Koalitionsvertrag ist die Erneuerung des Bibliothekengesetzes vereinbart. Grundsätzlich begrüßen wir eine Stärkung der Bibliotheken im Land, die eine hohe Bedeutung für die kulturelle Bildung haben. Das zuständige Ministerium führt zur Zeit Gespräche mit den Kommunen, wie ein solches Gesetz umgesetzt werden kann. Überlegt wird weiterhin, ob im Rahmen von Regionalkonferenzen weitere Lösungen für eine Umsetzung gefunden werden. Eines der zentralen Probleme ist - wie bei fast allen Gesetzen und Maßnahmen - dass wir bei allem Mehrausgaben sehr zurückhaltend sein müssen. Das gilt auch, obwohl wir oft wissen, dass Geld dringend benötigt wird und es auch gut angelegt wäre. In der letzten Legislaturperiode hatte der SSW einen Gesetzentwurf eingebracht. Hier stellte sich das Problem der Kosten sehr deutlich. Schleswig-Holstein hat - überfraktionell getragen - die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Sparen ist kein Selbstzweck. Wer aber weiß, wie viel dieses Land zur Zeit für Zinszahlungen ausgibt, sieht auch, dass gegengesteuert werden muss. Ich selber hoffe, dass es eine gute und tragfähige Lösung geben wird.
Beste Grüße und - das lassen Sie mich sagen - Gratulation für Ihren tollen Nachnamen,
Anke Erdmann