Frage an Anke Erdmann von Udo D. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Erdmann,
ich danke für Ihre erneute Antwort.
Leider sind Sie mir ausgewichen oder haben meine Frage nicht verstanden / verstehen wollen?
Die Fakten anders formuliert:
Der Al-Gore-Film enthält Falschaussagen; diese werden dem Bericht nach den Schülern ´kritiklos´ vorgesetzt und mit zusätzlichem Horror - Bremen zu 80 Prozent unter Wasser - verstärkt.
Sie schreiben:
"Wer eine kontroverse Frage im Unterricht debattiert,..."
Hier wird in der Schule keine kontroverse Frage debattiert sondern von ´German Watch´ völlig einseitig indoktriniert.
Sie schreiben weiter:
"Das Schulgesetz in SH regelt diese Frage klar im § 4 Abs. 10, Satz 1:
´Die Schule darf Sachverhalte nicht politisch einseitig behandeln.´"
Exakt das ist bei der kritiklosen Vorführung des Films der Fall.
Ich möchte daher meine noch unbeantwortete Frage in ein wenig abgewandelter Formulierung wiederholen:
*** Ist es aus Ihrer Sicht verantwortbar, Schüler mit gerichtlich festgestellten Fehlinformationen einseitig zu indoktrinieren? ***
Mit freundlichen Grüßen
Udo Damerau
Sehr geehrter Herr Damerow,
ich habe Ihre Frage sehr wohl verstanden.
Aber ich habe Sie nicht so beantwortet, wie Sie es sich wünschen - das hat mit Ihrer Fragestellung zu tun. Sie haben keine offene Frage gestellt, sondern durch Ihre Wortwahl deutlich gemacht, dass es für Sie nur eine Antwort geben kann, denn wer würde schon "Indoktrination" und "Horrorargumente" das Wort reden? Wenn ich das richtig verstehe, beziehen Sie sich auf einen zwei-Minuten Fernsehbeitrag. Weder Sie noch ich wissen, wie das Material im Unterricht konkret eingesetzt wird - ich sage nur, dass es klare Richtlinien für den Einsatz solcher Materialien, ebenso wie die Einladung von Dritten - und zwar nicht neutralen Dritten wie German Watch - gibt und diese m.W. in den Schulen eingesetzt werden. Report München hat das Beispiel einer Schule in Bayern gezeigt. Darum finde ich meine erste Antwort immer noch sachgerecht - erstens muss das Umweltministerium, dass das Zeigen des Films in Schulen unterstützt hat, diesen Vorwürfen nachgehen und ggfs. Klarstellen, wie das Material im Unterricht einzusetzen ist. Oder aber es gibt Beschwerden im Einzelfall aus Schulen in SH, dann wird dem nachgegangen. Denn einer einseitigen Darstellung kontroverser Themen kann nicht das Ziel sein. Ich denke, Sie haben Ihren Punkt klar gemacht - und ich meinen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Erdmann