Frage an Anke Erdmann von Gerhard R. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Erdmann,
es geht um die Zusammenarbeit von Bundeswehr und Schule.
Trifft es zu, daß in Schleswig-Holstein Eltern vor einem Truppenbesuch der Klasse informiert werden müssen, sie dann aus Gewissensgründen - Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz - formlos um Nichtteilnahme ihrer Kinder bitten können und diese dann Ersatzunterricht erhalten?
In anderen Fällen:
Besteht Teilnahmezwang? Können Eltern darauf vertrauen, daß Jugendoffiziere sich immer an den "Beutelsbacher Konsens" (keine einseitige Beeinflussung) halten?
Trifft es zu, daß in Bayern nicht nur bei Truppenbesuchen sondern auch bei anderen Unterrichtsveranstaltungen mit der Bundeswehr Gewissensgründe(Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz) bei Anträgen auf Befreiung von der Teilnahmepflicht an diesem Unterricht respektiert werden?
Werden die Grünen in Schleswig-Holstein im Falle einer zukünftigen Regierungsbeteiligung darauf bestehen, daß der Teilnahmezwang am Unterricht mit der Bundeswehr abgeschafft wird?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Frage. Wir hatten ja im letzten Jahr zu diesem Thema schon mehrfach Kontakt. Es ist noch immer so, dass die Eltern informiert werden müssen, bevor ein Truppenbesuch stattfindet. Wenn eine Schülerinnen oder Schüler ein Schüler nicht teilnehmen möchte, kann sie das formlos mitteilen und dann an einem Ersatzunterricht in der Schule teilnehmen.
Sie fragen zudem danach, ob zur Zeit ein Teilnahmezwang besteht, wenn ein (gut geschulter!) Jugendoffiziers im Unterricht dabei ist. Hier ist neben dem Jugendoffizier vor allem die Lehrkraft in der Pflicht, auf Neutralität zu achten. Werbung für die Bundeswehr hat im Unterricht nichts zu suchen! Insofern hat sich seit unserem letzten Kontakt in dieser Frage ebenfalls nichts geändert.
Neu ist, dass die Bundeswehr verstärkte Nachwuchsprobleme hat. Bislang stand vor allem der Besuch von Jugendoffizieren im Fokus, die zu sicherheitpolitischen Fragen eingeladen werden konnten. Schon hier gab und gibt es Kritik, weil nicht sicher ist, ob ein ausgewogenes Bild im Sinne des Schulgesetzes vermittelt werden würde und ob auch andere Standpunkte in den Klassen jedes Mal eine entsprechende Vertretung erfahren. Neu ist aber, dass das Bildungsministerium die Schulen auf die Kontaktadressen der Wehrberatungen im Lande aufmerksam macht. Wir haben uns im Bildungsausschuss erkundigt, wann mit dem entsprechenden Erlass für das Werben in der Schule z.B. für unsere Freiwilligendienste zu rechnen ist und welche Vorbereitungen in dieser Hinsicht schon getroffen wurden.
Ich kenne die Regelung aus Bayern nicht, wir werden sie uns aber ansehen. Der Vorschlag klingt gut und ich danke herzlich für den Hinweis. In unserem Wahlprogramm werden Sie dazu allerdings keine Aussage finden. Ich kann mir gut vorstellen, den Teilnahmezwang abzuschaffen.