Frage an Anke Erdmann von Andrea D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Erdmann,
Flüchtlinge dürfen sich ihren Wohnort nicht aussuchen, über Wohnsitzauflagen entscheiden die zuständigen Ausländerbehörden. Die sog. Residenzpflicht verbietet darüber hinaus das unerlaubte Verlassen des zugewiesenen Landkreises oder der zugewiesenen Stadt. Betroffene erleben diese Auflagen als integrationsfeindlich in Bezug auf Arbeitsaufnahme, Ausbildungssuche, das Pflegen sozialer Kontakte etc.
In anderen Bundesländern ist der Geltungsbereich der Residenzpflicht auf das gesamte Bundesland festgelegt.
- Welche Möglichkeiten sehen Sie, die sog. Residenzpflicht im Interesse einer besseren Integration auf ganz Schleswig-Holstein auszuweiten?
- Werden Sie und ihre Fraktion sich für die Ausdehnung oder Abschaffung der Residenzpflicht einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Dallek
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Sehr geehrte Frau Dallek,
wir GRÜNEN setzen uns dafür ein, dass die Residenzpflicht mindestens auf Schleswig-Holstein ausgedehnt wird. Warum sollte hier nicht möglich sein, was in anderen Bundesländern bereits Praxis ist. Das ist ein humanitäres Muss!
Nebenbei bemerkt ist dies aber auch ein Schritt Richtung Bürokratieabbau. Wenn ein Flüchtling für einen Nachmittag z.B. von Kiel nach Altenholz, von Molfsee für einen Abend nach Kiel möchte, warum muss sich damit eine Behörde befassen? Lieber sollte man die Kraft in die Integration stecken, da ist großer Nachholfbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Erdmann