
(...) Der Beschluss, das Renteneintrittsalter in einem langen Übergangszeitraum, bis 2029, auf 67 zu erhöhen, richtet sich nicht gegen die Menschen in unserem Land. Dieser Entschluss wurde gefasst, um die Rentenkasse zukunftsfähig zu machen und die nachfolgenden Generationen nicht übermäßig zu belasten. (...)