Verehrte Frau Weisgerber, mich würde ihre persönliche Position zu den fünf Lobby- und Transparenzregeln von abgeordnetenwatch.de interessieren - von ihrer Partei ist dazu ja leider nichts zu hören.
Sehr geehrter Herr. B.
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Es ist uns ein Anliegen, die Vertretung von Interessen im Parlament mit hohen Transparenzerfordernissen in Einklang zu bringen. Mit dem von der unionsgeführten Bundesregierung in dieser Wahlperiode neu eingeführten verpflichtenden Lobbyregister haben wir eine gute Grundlage und mehr Transparenz, um die Arbeit von Interessenvertretern offen zu regeln. Viele Unternehmen unterstützen diese Regelungen, da sie ihre Arbeit transparent gestalten wollen. Für Lobbyisten gilt künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das Gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung – und zwar für Gespräche mit Ministerialen ab der Ebene des Unterabteilungsleiters. Das Register enthält unter anderem Angaben zur Person, zum Interessen- und Vorhabenbereich, zum Auftraggeber und zu den finanziellen Aufwendungen. Zudem werden Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorgibt. Auch haben wir einen Ordnungswidrigkeitstatbestand bei Verstößen gegen diese Registrierungspflicht eingeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber