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Anja Weisgerber
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Frage von Reinhard Z. •

Frage an Anja Weisgerber von Reinhard Z. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

Sie stimmen mir sicher zu, wenn ich behaupte "unsere Gesundheit ist das am meisten zu schützende Gut"?

Lebt man allerdings in Bayern, so wird dies problematisch!

Denn dort schützt man lieber diejenigen, die ohne Skrupel Rinder aus BSE-Risikoländern ( http://www.bio-angus.de/Prionengriller.jpg ) im wahrsten Sinne des Wortes an uns "verfüttern" ließen.

Doch nun zu meiner eigentlichen Frage.

Halten Sie es aus moralischer Sicht für richtig, dass einer Person, wie Stoiber, höchste Parteiehren zuteil werden, obwohl er vorsätzlich die Öffentlichkeit mit unkalkulierbaren Risiken, im Zusammenhang mit BSE/vCJK, ausgesetzt hat, während aktuell eine Ex-Veterinärassistentin, die zahllose Straftaten ( http://www.stern.de/politik/deutschland/index.html?id=518652&q=bse ) oder den in der bayerischen BSE-Risikoanalyse ( http://home.hetnet.nl/~2mad.cow/2004/may04/risikobayern.pdf ) erwähnten Vorgang "Gefährlicher Kuhhandel" ( http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,265492,00.html ) aufgedeckt hat, quasi als Dank des Freistaates Bayern, durch den Bayr. Verwaltungsgerichtshof (AZ: 3B06.3203/W1K06.64) zu Hartz IV "geschickt" wird?
Siehe hierzu den Artikel "Hartz IV statt sicheren Beamten-Job Verwaltungsgericht hält den Rauswurf einer Veterinärassistentin für rechtswidrig" unter www.bio-angus.de

MfG
R. Zwanziger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zwanziger,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über die Internetplattform http://www.abgeordnetenwatch.de zukommen ließen. Auch wenn sich der konkrete Bezug zwischen dem CSU-Ehrenvorsitz von Dr. Edmund Stoiber zu meiner Tätigkeit als Mitglied des Europäischen Parlaments nicht auf den ersten Blick erschließt, möchte ich Ihnen zu dem von Ihnen aufgeworfenen Themenkomplex gerne antworten.

Sie haben Recht, dass unsere Gesundheit eines der höchsten Güter ist, die wir schützen müssen. Dabei ist jeder persönlich, aber auch der Staat mit den notwendigen Rahmenbedingungen in der Verantwortung.

Die Europäische Union hat - neben vielen Ansätzen des Verbraucherschutzes zum Beispiel in der Chemikalienpolitik REACH, bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln usw. - auch zahlreiche Vorschriften erlassen, die uns vor verunreinigten Lebensmitteln schützen sollen. Der Schutz vor BSE gehört ebenso dazu wie Maßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche und Vorschriften für den Umgang mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Schlachthöfen und Metzgereien. Meiner Meinung nach haben sich diese Regelungen in den vergangenen Jahren bewährt, weshalb sie kontinuierlich bewertet und gegebenenfalls neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden.

In meiner persönlichen Arbeit im Europäischen Parlament setze ich mich dabei für ein hohes Verbraucherschutzniveau als Ziel für unsere europäischen Regelungen ein. Die Umsetzung mit konkreten Maßnahmen muss dann vor Ort von den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten vorgenommen und überwacht werden, zuständig für die Überwachung und - im Fall eine Verstoßes - die Strafverfolgung im Bereich der Lebensmittelsicherheit sind in Deutschland die Bundesländer.

Der von Ihnen benannte Abschlussbericht "Risikoanalyse im Zusammenhang mit dem Auftreten von BSE einschließlich einer Untersuchung zum Vorkommen von vCJD in Bayern" nimmt diesen Überwachungsauftrag innerhalb des vorgegebenen Bereichs wahr und setzt sich kritisch mit Ursachen und Maßnahmen zu BSE in Bayern auseinander. Er kommt letztlich zu dem Schluss, dass die getroffenen Präventionsmaßnahmen geeignet sind, das Risiko für den Verbraucher signifikant zu verringern.

Die besten politischen Absichten und Vorschriften zur Prävention sind jedoch nicht vor kriminellem Handeln sicher. Wenn jemand genügend kriminelle Energie aufbringt, ist es in Einzelfällen möglich, dass die bestehenden Gesetze umgangen werden. Dies trifft auf Diebstahl, Mord und Betrug ebenso zu wie auf Verstöße gegen die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit. Auch der von Ihnen beschriebene Fall Ihrer ins Emsland verkauften Rinder, deren Pässe oder Identitäten möglicherweise zur Verschleierung von Schwarzschlachtungen ohne BSE-Test genutzt wurden, ist wohl ein Beispiel für solches kriminelle Handeln.

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden aufgrund Ihrer vorbildlichen Meldung Strafverfahren gegen Ihren Vertragspartner sowie weitere verdächtige Rinderhalter durchgeführt. Außerdem wurden die Möglichkeiten zur Nachbestellung verloren gegangener Ohrmarken und Rinderpässe deutlich verschärft, um Missbrauch weiter zu erschweren. Für mich ist dies ein Beispiel, dass Missbrauch konsequent verfolgt und Lehren aus Missbrauchsfällen gezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anja Weisgerber

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