Frage an Anja Weisgerber von Daniel S. bezüglich Menschenrechte
Hallo
Seit Ich 6 Jahre alt war würde Ich jeden Tag meines Lebens gemoppt. Als Ich 6 bis 15 Jahre alt war würde Ich in der Schule mit einem Messer bedroht verprügelt und in der Pause verfolgt und bedroht. Selbst wenn Ich um Gnade flehte und Heulte hörte Sie einfach nicht auf. Später im Arbeitsleben würde Ich von meinem Chef geschlagen weil Ich zu Dumm sei. Meine Arbeitskollegen verbreiteten Gerüchte und Lügen über Mich. Außerdem weigerten Sie Sich mit mir zusammen zuarbeiten. Irgendwann versuchten Sie mich in den Selbstmord zu treiben. Ich erlitt dadurch Psyche Schäden und war damit länger in psychiatrischer Behandlung. Inzwischen geht es mir wieder sehr gut und Ich möchte auf diesem Weg allen 2 Millionen Menschen helfen die Gemoppt würden und/oder mit Mopping zu tun hatten und haben. Ich hoffe wir können mit den Spenden einen Anwalt bezahlen und die Täter der Gemoppten ihrer gerechten Strafe zuführen. Damit wir alle endlich Schmerzensgeld, Gerechtigkeit und ein Normales Leben führen können. Helft uns ein Anti-Mobbing-Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Opfer schützt und die Täter und Mobbing Unterstützer zur Rechenschaft zieht. Seit Jahren leiden die Opfer unter dem Nichtstun der Regierung. Das Muss sich endlich ändern. Deshalb die Frage. Warum gibt es kein Anti-Mobbing-Gesetz in Deutschland?
Die Würde des Menschen ist auch am Arbeitsplatz unangreifbar!
Selbst die Definition ist den meisten Menschen nicht klar
Es gibt fast 2 Millionen Mobbingopfer in Deutschland
Es gibt bis zu 2000 Suizidfälle jährlich, die auf das Konto von Mobbing gehen (das sind mehr als Drogentote)
Der Deutsche Gewerkschaftsbund beziffert den mobbingbedingten volkswirtschaftlichen Schaden auf jährlich bis zu 25 Milliarden Euro
Mobbingopfer können sich aus eigener Kraft, ohne fremde Hilfe nicht befreien.
Es gibt meist keine Konsequenzen für die Täter. Die Zahl der Mobbingfälle wird sich erst drastisch.
Bitte helfen Sie uns.
Sehr geehrter Herr Sauter,
für Ihre Nachricht möchte ich mich bei Ihnen Bedanken. Es tut mir leid, dass Ihnen Mobbing widerfahren ist.
Es gibt Gesetze, mit denen Sie gegen Mobbing vorgehen können.
Der Arbeitgeber ist seinen Arbeitnehmern aufgrund des vertraglichen Arbeitsverhältnisses nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Fürsorge verpflichtet. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beinhaltet auch die Achtung der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. Dazu gehört auch, dass er Mobbing gegenüber seinen Arbeitnehmern zu unterlassen hat.
Liegt Mobbing vor, haben Sie einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Unterlassung bzw. Verhinderung des Mobbings. Hierzu können Sie Beschwerde einlegen und unter Umständen gemäß § 273 BGB5 ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Arbeitsleistung ausüben, indem Sie der Arbeit fernbleiben.
Wegen der durch das Mobbing verursachten Schäden können Sie unter Umständen auch vom Arbeitgeber Schadensersatz sowie Schmerzensgeld verlangen.
Strafrechtlich können nach den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles Verhaltensweisen, die als Mobbing zu werten sind, aus strafrechtlicher Sicht als Körperverletzung (§§ 223 ff. des Straf- gesetzbuchs - StGB6) als unter Beleidigung oder üble Nachrede (§§ 185 ff. StGB) oder als Nötigung (§ 240 StGB) geahndet werden.
Ich bitte Sie, sich dagegen zu wehren und das Mobbing nicht hinzunehmen.
Weiterhin wünsche ich Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber