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Anja Weisgerber
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Frage von Heinrich J. •

Frage an Anja Weisgerber von Heinrich J. bezüglich Finanzen

Wie begründen Sie, dass die sogenannte "Mütterrente" aus Mitteln der Rentenversicherung finanziert wird und nicht aus dem Steueraufkommen?

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CSU

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich gerne Bezug nehme.

Die Diskussion um die Finanzierung der Mütterrente ist mir nicht unbekannt. Im Koalitionsvertrag von 2013 haben wir festgehalten, dass "die Erziehung von Kindern Grundvoraussetzung für den Generationenvertrag der Rentenversicherung" ist. Mit dem im Frühjahr 2014 beschlossenen Rentenpaket haben wir die Gerechtigkeitslücke bei der Rente schließlich ein Stück weit geschlossen. Mit der Mütterrente haben wir die rentenrechtliche Situation von Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt verbessert und damit die Erziehungsleistung klar anerkannt. Damit konnte die CSU-Landesgruppe eine langjährige wichtige Forderung durchsetzen.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Rentenpaket solide finanziert ist. Prognosen in die ferne Zukunft sind natürlich immer mit Unsicherheiten behaftet. Gerade die jüngere Vergangenheit hat uns gelehrt, dass sich die Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung deutlich besser entwickelt, als die vor einigen Jahren von den Experten vorausgesagt wurde. Während der Beitragssatz nach den Schätzungen aus dem Jahr 2009 bis zum Jahr 2014 bei 19,9 Prozent geblieben wäre, ist er tatsächlich auf 18,9 Prozent gesunken. Gleichzeitig ist die Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung auf über 32 Milliarden Euro angewachsen. Aus unserer Sicht sind in dieser Nachhaltigkeitsrücklage entsprechend der Einzahlungen in die Rentenversicherung, neben den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, auch Steuermittel durch die Bundeszuschüsse und Beiträge des Bundes anteilig enthalten. So zahlt der Bund derzeit mit rund 12 Milliarden Euro jährlich mehr für Kindererziehung ein, als die Rentenversicherung mit 6,5 Milliarden Euro für Kindererziehungszeiten Ausgaben hat.

An der langfristigen Bewältigung der demografischen Entwicklung sowie der Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen, einschließlich der Leistungen für Kindererziehung, beteiligt sich der Bund zudem ab dem Kalenderjahr 2018 mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von anfänglich 2 Milliarden Euro.

Daher teile ich die Auffassung, dass die Mütterrente lediglich aus Mitteln der Rentenversicherung finanziert wird, nicht. Wie ich dargestellt habe, ist auch der Bund an den Ausgaben beteiligt. Wir werden die weitere Finanzentwicklung der Rentenversicherung genau beobachten. Diese wird sicherlich auch Thema in der Rentenkommission, die wir nach der Bundestagswahl einsetzen wollen, sein. Die CSU setzt sich in der kommenden Legislaturperiode für den 3. Mütterrentenpunkt ein, um die Gerechtigkeitslücke vollends schließen. Dieser sollte meines Erachtens nach steuerfinanziert werden.

Sehr geehrter Herr J., ich hoffe, die Informationen stoßen auf Ihr Interesse und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber

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