Frage an Anja Weisgerber von monika H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Müssen Abgeordnete für ihre Nebeneinkünfte Steuer zahlen.Danke
Sehr geehrte Frau Hirsch-Guenther,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.
Erzielt ein Bundestagsabgeordneter Nebeneinkünfte, so muss er diese genauso wie sein Gehalt, die sogenannte Abgeordnetenentschädigung, versteuern. Es besteht hier also kein Unterschied zu anderen Berufstätigen.
Der einzige Unterschied ist, dass Abgeordnete eine steuerfreie Aufwandspauschale erhalten, mit der Kosten für das Wahlkreisbüro (z.B. Anmietung von Büroräumen, Telefon, Büromaterialen) und weitere mandatsbezogene Ausgaben, wie z. B. Unterkunft in Berlin, Drucksachen, Veranstaltungen, beglichen werden. Diese Aufwendungen können dann aber natürlich nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber